Die Vier von Breda (nach 1966 Drei von Breda und nach 1979 Zwei von Breda) waren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in den Niederlanden zum Tode verurteilte Straftäter, die infolge Umwandlung der Urteile lebenslange Gefängnisstrafen in Breda verbüßten. Mehrere westdeutsche Regierungen stuften sie als Kriegsgefangene ein, obwohl sie als aktive Mittäter des Holocaust in den Niederlanden aus völker- und menschenrechtlicher Sicht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (englisch crimes against humanity bzw. niederländisch misdaden tegen de menselijkheid) verurteilt worden waren.
Die Todesurteile wurden durch einen königlichen Erlass in lebenslange Gefängnisstrafen umgewandelt. Lages wurde 1966 wegen einer Erkrankung entlassen, Kotalla verstarb 1979 im Gefängnis.
Die vier in Breda Inhaftierten sowie die Ersuchen der Bundesregierung um deren Entlassung belasteten die Deutsch-niederländischen Beziehungen in der Nachkriegszeit, weil in der niederländischen Gesellschaft wenig Akzeptanz für die westdeutsche Amnestiepolitik bestand. Der westdeutschen Gesellschaft wurde mangelnde Distanz zu ihrer NS-Vergangenheit vorgeworfen. In die Kritik eingeschlossen war die anhaltende Unterstützung sämtlicher Bundesregierungen für diese Straftäter, und zwar einschließlich der sozialliberalen Regierungen Willy Brandts und Helmut Schmidts. Dabei ging es um regierungsamtliche „Liebesgabenpakete“, gefüllt mit Zigaretten, Schokolade, Kognak und Konserven, um Rechtsschutz und Anwaltskosten, diplomatische Interventionsversuche und die Forderung nach Amnestierung. Die Unterstützung hielt bis zur Entlassung der verbliebenen „Zwei von Breda“ im Januar 1989 an. Seit den 1960er Jahren war sie aufgrund der Kritik im Ausland verdeckt praktiziert worden.[6] Neonazistische Zusammenschlüsse wie eine „Deutsche Bürgerinitiative“ des Manfred Roeder oder der „Kampfbund Deutscher Soldaten“ des Erwin Schönborn unterstützten die „Vier von Breda“ öffentlich.[7]