Eine Wahlliste (auch Parteiliste) enthält in Deutschland oder in der Schweiz die Kandidaten eines gemeinsamen Wahlvorschlags in einer bestimmten Reihenfolge. Unter einer Listenwahl versteht man ein Wahlverfahren, bei dem die Kandidaten auf der gemeinsamen Liste einer Partei zur Wahl antreten und entweder von den Wahlberechtigten entsprechend der festgelegten Reihenfolge gewählt werden können („starre Liste“) oder innerhalb der Liste von den Wahlberechtigten frei gewählt werden können („freie Liste“).[1]

Der erstgenannte Kandidat einer Wahlliste wird auch als Listenführer oder Spitzenkandidat bezeichnet, während diejenigen Mandate der Kandidaten, die nur bei einem für die Partei günstigen Wahlausgang zum Zuge kommen, in Österreich auch Kampfmandate genannt werden.

Offene Liste

In der Regel werden bei Wahlen die Wahllisten durch Parteien oder Parteienbündnisse aufgestellt. Da die Parteien nicht gezwungen sind, für eine Wahl nur Parteimitglieder zu nominieren, können in offene Listen auch Parteilose und Mitglieder anderer Parteien oder Wählervereinigungen nominiert werden. Ein Beispiel für offene Listen waren die Listen der PDS bei der Bundestagswahl 2005, da sich auf diesen Listen auch Kandidaten der WASG befanden. Auch sind die bei vielen Kommunalwahlen antretenden Freien Wähler nur in Ausnahmefällen als Partei eingetragen, sondern meist lose Wählervereinigungen. Ähnliches gilt für viele Grün-Alternative Listen und vergleichbare Wahllisten. Häufig wird der Begriff der offenen Listen auch für freie Listen verwendet.

Wahllisten nach Wahlmodus

Je nach dem Wahlmodus hat der Wähler verschiedene Möglichkeiten, auf die Wahllisten Einfluss zu nehmen.

Freie Listen in der einen oder anderen Form finden zum Beispiel in Irland (Single Transferable Vote), Luxemburg und der Schweiz Anwendung. Ferner sind sie im Kommunalwahlrecht der meisten deutschen Bundesländer verankert. Die Listen für die Bundestagswahl und die meisten Landtagswahlen sind hingegen starr. In osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten überwiegen offene Listen. So haben sich zum Beispiel die Slowakei, Polen und Tschechien für die lose gebundene Liste entschieden. Ungarn hingegen verwendet die starre Liste.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Klaus Schubert, Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Auflage. Dietz, Bonn 2006, online auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung.