Skizze einer Wand mit zwei Wand­öffnungen für Fenster und Tür

Eine Wand ist ein vertikales flächiges Bauteil, das eine raumbildende oder raumabschließende Funktion hat und häufig Teil eines Hohlkörpers ist, wie etwa eines Bauwerks oder eines Kastens.

So sind Wände meist gerade und flach wie eine Ebene oder rund wie die Mantelfläche eines Zylinders, aber auch räumlich stark gekrümmt, wie im Falle der Bordwand kleinerer Schiffe. Die Ausdehnung einer Wand in Länge und Höhe ist größer als in der Tiefe, d. h. der Wanddicke (bzw. der Wandbreite im Schnitt). Die Ausrichtung einer Wand ist in der Regel lotrecht, seltener schräg („schräge Wand“). Ihre Funktion ist die seitliche Begrenzung eines Hohlkörpers. (Die untere Begrenzung übernimmt dagegen der Boden, die obere entweder der Deckel, wie bei einem Kasten, oder die Decke, wie bei einem Bauwerk.)

Die Umgrenzungsfläche (Hülle, Hüllfläche) speziell von länglichen zylindrischen Hohlkörpern wie Schläuchen oder Gewehrläufen wird auch als Wandung bezeichnet.

Eine freistehende Wand wird eher als Mauer bezeichnet (die ursprünglich aus Mauerwerk bestand).

Etymologie

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Der Begriff kommt vom althochdeutschen want, das wiederum verwandt ist mit dem heutigen Verb winden, vom indogermanischen Begriff uonedh abgeleitet ist und ein Geflecht bezeichnet, das mit Lehm bestrichen ist (vgl. Flechtwerkwand).

Bauwesen

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Wände haben eine abgrenzende Funktion, speziell eine Schutz- oder raumabschließende Funktion. Eine Wand trennt jeweils zwei Räume, zwei Bereiche oder zwei Raum-Zonen voneinander – beispielsweise Innenraum und Außenraum oder zwei Grundstücke. Darüber hinaus kann eine Wand eine statische Funktion haben (tragende oder aussteifende Wand, Stützwand etc.). Mehrere Wände können einen Raum definieren. Ein Innenraum ist in der Regel allseitig von Wänden umgeben, besitzt einen Boden und eine Decke, und wird dann auch als geschlossener Raum bezeichnet.

Die Wände von Aufenthaltsräumen müssen aus baurechtlicher Sicht in der Regel mit Wandöffnungen wie Außentüren und Fenster zur Belichtung versehen sein.

In der Baustatik wird eine Wand als Wandscheibe angesehen, wenn sie als flächiges Tragwerk eine Scheibenwirkung hat und hauptsächlich von Kräften beansprucht wird, die in ihrer Ebene liegen. Wird eine Wand von Kräften senkrecht zur Wandebene (z. B. Stützwand, Staumauer, Wand als Windschirm) beansprucht, so wird sie statisch als eine Platte betrachtet.

Wandtypen nach Material, Bauweise, Statik

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Wände differenziert nach Material und Bauweise:

Loch in einer Massivbau-Wand

Außenwände werden entweder in einschaliger oder zweischaliger Bauweise errichtet. Zweischalige Ausführungen aus zwei dicht hintereinanderstehenden Mauerwerkswänden sind traditionell in Norddeutschland üblich, da sie einen besseren Schutz gegen Durchleuchtung bei häufigem Schlagregen bieten. Der Zwischenraum wird heute in der Regel mit Dämmstoff verfüllt.

Trockenbauwände werden in der Regel beidseitig mit jeweils einer oder mehreren dünnen Lagen aus Gipskarton oder Holzwerkstoff beplankt, die aber nicht als einzelne „Schalen“ angesehen werden, da sie über Ständer und gegebenenfalls Riegel miteinander verbunden sind und keine selbstständigen Bauteile bilden. Trockenbauwände werden gelegentlich zweischalig errichtet, um einen besonders guten Schallschutz zu erreichen. In diesem Fall werden zwei Reihen Ständer nebeneinander errichtet und jeweils unabhängig voneinander beplankt.

Tragende Wände und leichte Trennwände

Differenziert nach Statischer Funktion:

Differenziert nach der Position/Anordnung:

Wandtypen nach Funktion

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Baurecht

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Zur Ermittlung der Abstandsflächen im Bauordnungsrecht wird die Wandhöhe herangezogen.

Bei unebenem Gelände muss zunächst die mittlere Höhe der "natürlichen oder festgelegten" Geländeoberfläche im Bereich der Wand ermittelt werden, die als Fußpunkt der Wand angenommen wird. Bei Gebäuden mit Schrägdach wird als Oberkante der Wand in der Regel der Schnittpunkt der Wand mit der Dachfläche festgelegt.[1]

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Commons: Wände – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Wand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Fußnoten

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  1. Begriffe der Bauordnung, Abschnitt Wandhöhe - Art. 6 Abs. 4 BayBO, bezüglich der Bayrischen Bauordnung ab der Novellierung 2021. Abgerufen im April 2024. In: landkreis-wug.de