Die zugewandten Orte waren Territorien, die mit der Alten Eidgenossenschaft durch ein System von Verträgen verbunden waren.

Die Alte Eidgenossenschaft war ein äusserst heterogenes Gebilde. Ausser der Tagsatzung besass sie keine zentralen Institutionen; sie bestand vielmehr aus einem komplexen Geflecht von bi- und multilateralen Bündnissen und Herrschaftsverhältnissen. Als zugewandte Orte wurden alle diejenigen eidgenössischen Gebiete bezeichnet, die weder Vollmitglieder (wie die Dreizehn Alten Orte) noch Untertanengebiete waren.

Hinter der Jahreszahl des Bündnisses stehen die bündnisschliessenden eidgenössischen Orte.

Die zugewandten Orte der Alten Eidgenossenschaft

«Engere Zugewandte»

«Ewige Mitverbündete»

Evangelische Zugewandte

Übrige (zeitweise) Verbündete

Siehe auch