Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Judensau“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Material

"Ein schlafender Obdachloser wird am 16. Juli 1993 in Marl von einem rechten Skinhead als "Judensau" beschimpft und mit Schlägen und Tritten bis zur Bewusstlosigkeit misshandelt. Das 33 Jahre alte Opfer stirbt drei Monate später im Krankenhaus an einer Lungenembolie, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Im März 1994 verurteilt das Landgericht Essen den 18-jährigen Skinhead wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer 15-monatigen Jugendstrafe auf Bewährung. Das Gericht sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen Misshandlung und Todesursache. Der Skinhead ist vor der Tat durch Körperverletzungen und rechtsextreme Propagandadelikte aufgefallen. Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1999, in späteren Anfragen nicht mehr und erst wieder 2009 genannt."
2017ff.

"Aktenzeichen steht schon im Beleg, ist keine nötige Information"

EinBeitrag löschte hier heute das heute von mir angegebene Aktenzeichen des heutigen BGH-Urteils mit der Begründung "Aktenzeichen steht schon im Beleg, ist keine nötige Information". Das ist falsch. Ein Beleg ist dazu da, etwas zu belegen, dient aber nicht als Fundgrube grundlegender Informationen, die direkt in den Artikeltext gehören, wie das Aktenzeichen einer BGH-Entscheidung, die an dieser Stelle behandelt wird. Ich plädiere also dafür, das sehr wohl "nötige" Aktenzeichen des Bundesgerichtshofs in der herkömmlichen juristischen Zitierweise wieder einzupflegen: BGH, Urteil vom 14. Juni 2022 - VI ZR 172/20. --Legatorix (Diskussion) 20:25, 14. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Quatsch. Ein Aktenzeichen ist keine "grundlegende Information" zum Thema Judensau. Wir sind hier keine Aktenordner. Das Aktenzeichen wäre nur für Leute relevant, die die Primärquelle ausleihen wollen - lesbar ist sie aber schon online über die verlinkte BGH-Pressemeldung. Wer das Zeichen sucht, findet es mühelos im angegebenen Beleg. (Und du kannst mich durchaus direkt ansprechen.) EinBeitrag (Diskussion) 20:41, 14. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ich verbitte mir die Abqualifizierung "Quatsch"! Das BGH-Urteil ist grundelegend zum Thema "Judensau", also ist auch das Aktenzeichen grundlegend zum Thema Judensau. Es gehört zumindest in den Titel des Belegs. --Legatorix (Diskussion) 21:29, 14. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Deine Schlussfolgerung ist falsch und unsinnig. Ein Aktenzeichen enthält weder die bereits verlinkte Urteilsbegründung noch sonst Infos zum Artikelthema. Dieser exzellente Artikel kommt seit langem ohne solchen Formalballast aus. Und das wird so bleiben. Leiste inhaltlich weiterführende Beiträge. Siehe auch WP:KORR. Ende. EinBeitrag (Diskussion) 22:14, 14. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Es gibt noch überhaupt keine "bereits verlinkte Urteilsbegründung"! Wovon redest Du also überhaupt? Mir kommt es vor, dass Du schlicht die Sachlage nicht kennst und von juristischen Sachverhalten noch weniger verstehst, wie heute nachmittag, als Du allen Ernstes und in völliger Verkennung des Urteils in den Artikel schreiben wolltest, der BGH habe gesagt "das Judensaurelief sei zwar beleidigend...". Ich bitte also um qualifikationsangemessene Zurückhaltung in juristischen Fragen. Und noch einmal: Nicht alles, was sich Deinem engen Verständnis entzieht, ist schon deshalb und schon wieder "falsch und unsinnig". --Legatorix (Diskussion) 23:10, 14. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Wenn du das Urteil im Beleg nicht findest, hilft dir kein Aktenzeichen der Welt. Meine Güte. EinBeitrag (Diskussion) 05:10, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Im Beleg finde ich nur die Pressemitteilung, aber nicht das Urteil, was etwas anderes ist. Das Urteil selbst (§ 313 ZPO) ist noch nicht veröffentlicht. Und jetzt bitte ich Dich abschließend noch einmal um Deinen Konsens wegen des Aktenzeichens. --Legatorix (Diskussion) 08:22, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Nein, kriegst du nicht. Du hast ja selber gerade den Beweis erbracht, dass das Aktenzeichen keinen Informationswert hat. Du schaffst es ja nicht einmal, den Link in der Pressemeldung anzuklicken. Zitat:
"Diese Entscheidung liegt am Bundesgerichtshof noch nicht gedruckt vor. Sobald sie gedruckt vorliegen wird, werden Sie sie an dieser Stelle finden."
Dazu braucht es kein Aktenzeichen. EinBeitrag (Diskussion) 08:52, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Du darfst uns deine exklusive Grundhaltung und vor allem den Verve dahinter gerne erklären. Gibt es einen sachlichen Grund gegen das Aktenzeichen abseits aller ad personam -Vorwürfe? Ich sehe ein AZ als Leserservice, was jener sich nicht mühselig über einen ENW suchen muss. Und bevor du losschlägst, ich habe Umgang mit juristischen Datenbanken, du musst mir nix über AZ und deren Bedeutung erklären..--scif (Diskussion) 09:37, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

  • Null Beiträge von dir zu diesem Artikel,
  • einen Beleg anzuklicken ist dir zu mühselig.
Aha. Danke für diese äußerst relevante Info. EinBeitrag (Diskussion) 11:53, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Du darfst mir gern die WP-Konvention zeigen, wonach ein Diskutant erst x -Edits in dem zu diskutierenden Artikel gemacht hat. Ich weiß nur eins: wenn so "sachlich" zurück geantwortet wird, ist ind er Regel die Argumentationsdecke dünn. Und falls du die Leserschaft nicht von mir unterscheiden kannst, nun denn, da fehlt so einiges...--scif (Diskussion) 12:01, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Fehlende Mitarbeit deinerseits ist ein sehr aufschlussreiches, geradezu schlagendes Argument. Fehlende Regelkenntnis auch. Es gilt WP:KORR. EinBeitrag (Diskussion) 12:18, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Und du möchtest mir genau was sagen? Das diese Konvention die Meinungsfreiheit einschränkt? Und was für dich aufschlußreich ist oder für dich ein schlagendes Argument oder was du da sonst hineingeheimnisst, verrenn dich da mal nicht. Mir ist das Lemma völlig wurscht. Mir geht es um deinen Umgang und eine Art und Weise. Ich könnte genauso hingeheimnissen: wer sich hinter Konventionen versteckt, nun das ist aufschlußreich.--scif (Diskussion) 13:00, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Du möchtest also einen Fisch? EinBeitrag (Diskussion) 13:19, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

3M

3M: Zum enzyklopädisch sauberen Arbeiten im juristischen Kontext gehört natürlich die Angabe des Az klar dazu. Nicht-Juristen sollten die Bewertung des SV den Fachleuten überlassen. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 09:44, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
3M: Was spricht dagegen, das Aktenzeichen in einer Fußnote anzugeben? --Digamma (Diskussion) 11:43, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Da steht es doch schon. Beleg anklicken geht? EinBeitrag (Diskussion) 11:49, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ich meinte explizit. Als getrennte Quellenangabe sozusagen. --Digamma (Diskussion) 11:59, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
In jedem Presseeintrag in vernünftigen Zeitungen wird das Aktenzeichen in Klammern mit angegeben, hier stellt jemand geisterfahrerhaft allgemein bekannte Regeln guten Publizierens auf den Kopf. So denn.--scif (Diskussion) 12:01, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Wikipedia ist kein "Presseeintrag" und hier haben nun einmal Sekundärbelege Vorrang. Da das AZ dort mühelos (außer für dich) auffindbar ist, ist ja alles OK. EinBeitrag (Diskussion) 12:15, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Wenn du bei jedem Widerspruch so reagierst, dann wünsch ich gute Fuhre.--scif (Diskussion) 13:01, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Der zitierte Beleg muss ja nicht dauerhaft zugänglich sein. Das Aktenzeichen bleibt es aber. Was spricht denn gegen eine zweite Fußnote mit dem Aktenzeichen? --Digamma (Diskussion) 13:11, 16. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
3M: Ob hier oder im EN, das Az. sollte angegeben werden. So ist i.V.m. mit dem Datum eine eindeutige Identifikation der Entscheidung gewährleistet. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 13:04, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Es IST im Beleg angegeben und damit ist die Identifzierung des Urteils garantiert. EinBeitrag (Diskussion) 13:17, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Es geht nicht darum, ob es im Beleg angegeben ist, der Beleg ist nicht Teil des Artikels. --Digamma (Diskussion) 13:11, 16. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ich denke das einfachste ist tatsächlich ein EN, in dem das Az angegeben ist. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 13:34, 16. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
3M. Wenn es um ein juristisches Thema ginge, ließe sich darüber streiten, ob ein Aktenzeichen zwingend erforderlich ist. Dieser als exzellent ausgezeichnete Artikel ist jedoch dem Bereich Judaistik bzw. Geschichte zuzuordnen und das betreffende Urteil stellt nicht den zentralen Aspekt dieses Lemmas dar, sondern eine aktuelle Arabeske. Von daher sehe ich nicht die Notwendigkeit, dass das Aktenzeichen mit Biegen und Brechen gegen den Willen des aktuellen Hauptautoren referenziert werden muss. --Arabsalam (Diskussion) 13:21, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Danke. Eigentlich ist es ganz einfach: Würde man das Aktenzeichen zusätzlich angeben, obwohl der Beleg es ohnehin enthält, dann würde man ja erst irreführend nahelegen, dass Leser das AZ für irgendwas brauchen. Es lenkt also nur vom direkten Anklicken und Nachlesen des Belegs ab.
Worum geht es? Um das Auffinden des Urteils. Das kann man sofort finden durch Anklicken des Belegs. Das Aktenzeichen wäre (wenn es denn nötig wäre) ja nur ein weiterer Wegweiser zum Urteilstext.
Die Pressemeldung des BGH enthält bereits einiges aus der Urteilsbegründung, deren Kernaussagen der Artikel zusammenfasst.
Die volle Urteilsbegründung ist in der Pressemeldung schon angekündigt und verlinkt. Sobald sie veröffentlicht wurde, setze ich den Direktlink dorthin in den Einzelnachweis. Hiermit garantiert. (Könnte jeder der 3M-Vorredner auch tun, aber erfahrungsgemäß erlahmt das Interesse an Mitarbeit, sobald man nicht mehr sinnlos mit dem Hauptautor zanken kann.)
Darum ist und bleibt das Aktenzeichen komplett unnötig, jetzt und in Zukunft. EinBeitrag (Diskussion) 13:38, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Dass sehe ich anders. Natürlich sollte das AZ im Beleg stehen, es sollte aber auch direkt im Fließtext stehen. Das AZ ist sozusagen der Name des Urteils. Natürlichist das redundant, aber in diesem Fall ist die Redundanz sinnvoll. Wer es nicht benötigt, kann es problemlos ignorieren, aber wer es an der Stelle braucht, für den ist es hilfreich.
Ganz davon abgesehen ist Deine Formulierungsweise völlig unangemessen. Auch wenn man inhaltlich anderer Meinung ist, sollte man ohne Vokabeln wie "Quatsch" auskommen. Damit diskreditierst Du Deine eigene Aussage, nicht die des anderen. -- Perrak (Disk) 13:49, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Nun fehlt halt nur deine Begründung, wofür das AZ gebraucht wird. Für das Finden des Belegs und für den Urteilstext jedenfalls nicht, und der "Name" des Urteils lautet laut Beleg auch anders. (Der Name des Artikels kommt komischerweise auch ganz ohne Aktenzeichen aus und wird trotzdem angeklickt, wie man sieht. Fehlt da nicht was im Kategoriensystem, um bürokratische Bedürfnisse zu befriedigen? ) EinBeitrag (Diskussion) 15:48, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Wer solche Aussagen trifft: Könnte jeder der 3M-Vorredner auch tun, aber erfahrungsgemäß erlahmt das Interesse an Mitarbeit, sobald man nicht mehr sinnlos mit dem Hauptautor zanken kann und Darum ist und bleibt das Aktenzeichen komplett unnötig, jetzt und in Zukunft, vor allem die letzte in ihrer Absolutheit, der sollte sich mal über den Sinn von WP und sein Tun darin generell Gedanken machen. Hauptautor hin oder her, andere essen auch mit Gabel und Messer. Unangemessen ist daher eine diplomatische Umschreibung der Kommunikation des selbsternannten Auskenners. Bleibt die Frage: was vergäbe er sich, eine kleine Klammer im Artikel anzulegen? Da scheint der Schatten übergroß zu sein, über den man springen muss.--scif (Diskussion) 14:50, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Das ärgert dich offensichtlich sehr, dass das Aktenzeichen tatsächlich komplett unnötig IST und das einer klar begründet. Tja. Dann hast du sicher auch mit "2+2=4" ein Problem oder mit "alle Menschen müssen sterben". Werde erwachsen. EinBeitrag (Diskussion) 15:45, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
(BK) Deine Begründung halte ich für nicht stichhaltiger als meine. Dass es "tatsächlich" so ist, ist eine unbewiesene und auch unbeweisbare Behauptung Deinerseits, weder Du noch ich noch einer der anderen hier weiß wirklich, was die Leser haben wollen oder was nicht.
Was eine Tatsache ist: Es gibt Leser, die das gut finden, mindestens diejenigen, die das hier in der Diskussion angegeben haben, vermutlich ein paar mehr. Es gibt welche, die es nicht benötigen, vermutlich sogar die Mehrheit. Denen nimmt man aber nichts, wenn das AZ im Fließtext drin ist, außer möglicherweise die paar Millisekunden, die es dauert, es beim Lesen zu überspringen. Insofern: Gibt es einen zwingenden Grund, es nicht im Artikel stehen zu lassen? Da hast Du noch keinen genannt. -- Perrak (Disk) 15:52, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Wenn etwas objektiv nicht notwendig ist, dann ist es tatsächlich nicht notwendig. Das ist keine Meinung, sondern Fakt. Wofür es notwendig ist, hast du nicht begründet. Benutzermehrheiten können dich von deiner Begründungspflicht nicht entlasten. EinBeitrag (Diskussion) 09:41, 16. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
"Werde erwachsen"? Naja, im Glashaus macht Steineschmeißen bekanntlich am meisten Spaß, geht mir auch manchmal so. Erhöht die Neigung zur Akzeptanz der eigenen Argumente meist aber nicht. -- Perrak (Disk) 15:54, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Deine Neigungen sind hier völlig schnuppe. Und stichhaltige Argumente hast du bis jetzt keine genannt. EinBeitrag (Diskussion) 09:41, 16. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
3M: Das Urteil wird im Fließtext erwähnt, sollte daher als Primärquelle mit angegeben werden, besser als Fußnote. --Chz (Diskussion) 16:03, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Das Urteil ist schon als Primärquelle angegeben und direkt verlinkt. Eben deshalb braucht niemand das Aktenzeichen. Einfach mal den Beleg anklicken. EinBeitrag (Diskussion) 09:41, 16. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Nein, das ist die Pressemitteilung, nicht das Urteil. --Digamma (Diskussion) 13:13, 16. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
3M: Das eingeklammerte Aktenzeichen zusätzlich zum Einzelbeleg im Text signalisiert juristisch gebildeten Lesern, dass es sich hier lohnt, der Belegstelle zu folgen, da bin ich voll auf der Linie von Brodkey65, s.o. Unsere Enzyklopädie sollte solche Anhaltspunkte nur bei bei wegweisenden Urteilen zu einem Thema liefern. Zu diskutieren wäre höchstens, ob ein solch wegweisendes Urteil tatsächlich vorliegt; wenn nicht, dann wäre es ggf. auch nicht relevant und braucht überhaupt nicht erwähnt werden. Scheint hier nicht der Fall zu sein.
Achja... <sarkasmus>Nach EinBeitrags Logik sind ebenfalls zu entfernen und in Einzelnachweise umzuwandeln: Verweise auf Koran- und Bibelstellen, sowie die geklammerten Rechts-Paragraphen die unnötigerweise in der Einleitung gelistet werden und vom Lesen ablenken: diese vielen Kürzel und Klammernummern stören im Fließtext und sind ohnehin bloße "Wegweiser" zu irgendwelchen Primärquellen.</ende sarkasmus> (Ergo, nein, natürlich nicht, wer sich für die Nummern der Urteile/Paragraphen/Suren nicht interessiert, der überliest so eine Klammer einfach.) --Enyavar (Diskussion) 16:17, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
3M: Wie @Benutzer:Enyavar: Azz drinlassen. Ähnlich wie bei Bibel- oder Koranzitaten wird hier unkompliziert der Weg zur Belegstelle eröffnet - für den daran interessierten Leser Informationsgewinn plus Erleichterung, für den nicht interessierten ist es leicht zu übergehen. --Der wahre Jakob (Diskussion) 17:43, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Zustimmung zu Enyavar, wenn das Urteil nicht wegweisend ist, wäre das AZ überflüssig. Meiner Meinung nach ist das hier der Fall, zumindest bis das BVerfG darüber befunden hat. Ob Du es für wegweisend hältst oder nicht, ist mir nicht ganz klar, man kann den Satz oben so oder so lesen. -- Perrak (Disk) 17:46, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
"signalisiert juristisch gebildeten Lesern, dass es sich hier lohnt, der Belegstelle zu folgen": Das ist das allerbeste Argument gegen das Aktenzeichen. Denn dies ist bekanntlich eine online-Enzyklopädie für Laienleser, die kein Jurastudium vorweisen müssen. Wir schreiben nicht für Juristen, die einen Beleg nur mit Aktenzeichen anklicken... Wer zum Nachlesen des Belegs allen Ernstes unbedingt ein Aktenzeichen braucht, ist ganz sicher kein Juraprofi.
Die Bibelstellen sind im Gegensatz zu dem AZ tatsächlich unmittelbarer Bestandteil des Artikelthemas. Es ist großenteils ein kirchenhistorisches und theologisches, kein juristisches Thema. Das hat Arabsalam oben verstanden. Vermutlich haben also alle, die das nicht gemerkt haben, den Artikel noch gar nicht gelesen...
Zum Glück kann JEDER hier problemlos den Beleg direkt anklicken (ebenso wie die verlinkten Bibelstellen...) und die Urteilsbegründung nachlesen, mitsamt Aktenzeichen. Es ist also tatsächlich (objektiv) völlig unnötig. Es wäre für Laien eher irritierend, weil es den Eindruck erweckt, man bräuchte es zum Nachlesen des Urteils. Braucht man nicht, also sollte man das auch gar nicht erst nahelegen. Vielen Dank also für die Entkräftung der (vorgeschobenen) "Argumente". EinBeitrag (Diskussion) 09:41, 16. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
3M Ich habe nicht alle 3M gelesen und weiß nicht, ob mein Argument schon gebracht wurde. Ein Presse-Online-Beleg ist dauerhaft möglicherweise nicht zuverlässig, ein Aktenzeichen mit Angabe der Seite des BGH schon. Die Primärquelle in den EZ anzugeben, halte ich für angemessen.--Fiona (Diskussion) 10:55, 16. Jun. 2022 (CEST) Es ist wahrscheinlich, dass das Urteil in Fachliteratur behandelt werden wird, bis dahin sollte das Az drinbleiben.Beantworten
3M: Die Auffassung, man brauche eine wesentliche Information nicht in den Artikel zu schreiben, weil sie durch Anklicken eines Einzelnachweises auffindbar sei, teile ich nicht. Mit dieser Begründung könnte man große Teile von Wikipedia-Artikeln löschen. Es ist nun mal ein Unterschied, ob ich das Aktenzeichen in der Wikipedia vorfinde oder mich erst durch irgendwelche Beleglinks klicken muss. Wir stellen den Lesern alle wichtigen Informationen unmittelbar im Artikel zur Verfügung und sagen ihnen nicht nur, wo sie sie finden können. Und das Aktenzeichen eines Urteils ist eine wichtige Information; es dient der eindeutigen Identifikation und ist daher weder unnötig noch bloßer „Fomalballast“ (sage ich als Nichtjurist). Daher gehört bei einem maßgeblichen Urteil das Aktenzeichen in den Artikel, sei es im Fließtext oder im Einzelnachweis. Ohnehin dürfte allmählich deutlich geworden sein, dass hier EinBeitrag gegen den Rest der Welt kämpft. --Jossi (Diskussion) 12:45, 16. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
3M: Zustimmung, das Aktenzeichen zu nennen ist ein Service für die interessierte Leserin. Wen's nicht interessiert, liest drüber weg, gar kein Problem. --Φ (Diskussion) 15:04, 16. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Der Worte sind möglicherweise genug gewechselt. Man sollte jetzt zur Tat schreiten und den Willen der überwältigenden Mahrheit umsetzen. In Frage kommt eine sehr entgegenkommende Formulierung, wie Opihuck sie hier als Vergleich (ohne Äußerung EinBeitrags) vorgeschlagen hat. --Legatorix (Diskussion) 17:14, 16. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Gefragt war, ob das Az in den Einzelnachweisen angegeben werden soll. Gefragt wurde nicht, ob das Urteil "frisch aus dem News-Kanal" aufgenommen werden soll in einem Artikel, der wie Arabsalam bemerkt, dem Bereich Judaistik bzw. Geschichte zugeordnet ist. Darum frage ich den Hauptautor dieses exzellenten Artikels, ob er das Urteil für relevant genug hält? Sollte nicht auf einordnende Literatur gewartet werden? --Fiona (Diskussion) 10:12, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Es gibt seit langem einen ausführlichen Abschnitt "Streit um das Wittenberger Relief". Da gehört das Urteil natürlich rein. Oder meinst du, der Streit wäre insgesamt für den Artikel nicht relevant? --Digamma (Diskussion) 10:22, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ich spreche dem Abschnitt nicht die Relevanz ab. --Fiona (Diskussion) 18:50, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Zudem halte ich es grundsätzlich nicht für sinnvoll, Artikel in exklusive fachlich ummauerte Schrebergartenparzellen einzuschließen, etwa im Sinne von „Das ist ein judaistischer/historischer Artikel, da sind juristische Aspekte nicht relevant". Wir haben in der Wikipedia sehr viele Artikellemmata, die mehrere Fachgebiete berühren. Wenn es um das Thema, wie hier, eine öffentlichkeitswirksame juristische Auseinandersetzung gegeben hat, gehört das selbstverständlich in den Artikel hinein, auch mit den juristischen Aspekten. --Jossi (Diskussion) 11:29, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ein exzellenter umfassender Artikel im Bereich Judaistisk ist keine "Schrebergartenparzelle". Ein solcher Artikel ist Enzyklopädie vom Besten im Unterschied zu den vielen Presse-Click-Schnellwürfen. --Fiona (Diskussion) 11:37, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Der Artikel wurde vor 17 Jahren, am 20.8.2005, in einer damaligen ganz bestimmten, längst verflossenen, Version ausgezeichnet. EinBeitrag ist erst seit 2 Jahren, seit 14.1.2020, dabei, hat also mit der exzellenten Version von anno dunnemals gar nichts zu tun. Wenn der Artikel in der damaligen Fassung "exzellent" war, dann liegt es also sicher nicht daran. Eher im Gegenteil. --Legatorix (Diskussion) 12:16, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
EinBeitrag hat mit 3 verschiedenen Konten insgesamt 66% des Artikel beigetragen, das erste Mal am 2.11.2004. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 13:52, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
So ist es und 2004 mit fast 35 % bis 2020 66 % . Andere Autoren haben Beiträge im einstelligen Bereich beigetragen. Warum willst du ihm die Leistung absprechen? --Fiona (Diskussion) 14:57, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Wenn ein und derselbe Autor unter drei verschiedenen Accounts an einem Artikel arbeitet, kann man nicht erwarten, dass andere Wikipedianer über die Identität Bescheid wissen. Nicht jeder hat die Insiderkenntnisse wie du und ich. Mit „Leistung absprechen“ hat das nichts zu tun. --Jossi (Diskussion) 18:09, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ja, natürlich, das kann mensch nur wissen, wenn mensch über solche Insiderkenntnisse verfügt, es war meinerseits daher ohne jeden Vorwurf gemeint, nur zur Information. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:29, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Richtig! Außerdem entspricht der Artikel zu mindestens 30 % nicht mehr der ausgezeichneten Fassung, sondern wurde keineswegs ausgezeichnet überarbeitet. Was früher vor 17 Jahren einmal ausgeeichnet war, ist heute mehr als zweifelhaft, wenn man sich die Überarbeitungen und Richtigstellungen ansieht. --Legatorix (Diskussion) 18:46, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Hast du schon einmal ein exzellenten Artikel für Wikipedia geschrieben? Ich finde das Schlechtmachen unangebracht.--Fiona (Diskussion) 18:52, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Unangebracht ist es, sich auf eine Exzellenz zu berufen, die mit der aktuellen Artikelfassung nichts mehr zu tun hat. --Legatorix (Diskussion) 19:21, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Jossi, ich habe dir auch keinen Vorwurf gemacht, dass du das nicht wissen kannst. Mein Kommentar bezog sich auf Legatorix. --Fiona (Diskussion) 18:48, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
<reinquetsch> Und genau auf den bezog sich auch mein Hinweis. Ich weiß, wer EinBeitrag ist. --Jossi (Diskussion) 20:50, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ach, und ich sollte wohl wissen, dass EinBeitrag mindestens als DreiBeitrag unterwegs ist? Ist das Dein Ernst? --Legatorix (Diskussion) 19:21, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
3M: (Oder ist das schon abgeschlossen?) Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Nennung des Aktenzeichens nicht stört, aber als Service manchen nützt. Dass es auch bei Anklicken eines Einzelnachweises in der Belegquelle aufgefunden werden kann, ist kein schlüssiges Argument dagegen. Und es ist ein Hauptwesens- und Qualitätsmerkmal der Wikipedia, dass sie interdisziplinär angelegt ist. Dieser Artikel hat natürlich auch juristische Aspekte und sollte sie haben, auch wenn dies nicht die Kernkompetenz des Hauptautors sein mag. Deshalb ist es ja gut, dass auch andere ihre Kompetenzen einbringen können. Und das aktuelle Urteil gehört natürlich rein; es hat das Interesse am Thema erheblich gesteigert. --Amberg (Diskussion) 21:57, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Aktuelle Medienberichte

Die Medienberichterstattung z.B. https://www.br.de/mediathek/video/bgh-urteil-wittenberger-judensau-muss-nicht-entfernt-werden-av:62a8babba3b0a80008b0a919 https://www.br.de/nachrichten/meldung/wittenberger-relief-judensau-muss-nicht-entfernt-werden,3004b9a8 https://www.deutschlandfunk.de/judensau-schmaehplastik-wittenberg-bundesgerichtshof-100.html https://www.deutschlandfunk.de/judensau-schmaehplastik-kann-an-wittenberger-kirche-bleiben-102.html https://www.deutschlandfunkkultur.de/urteil-zur-antisemitischen-darstellung-judensau-100.html

gibt ja für 1.4 und 3.2 auch etwas her. --H.F.Bär (Diskussion) 23:31, 14. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Für Teil 1.4 habe ich nichts gefunden, für 3.2 habe ich diese und andere Belege ausgewertet. Falls was fehlt, bitte entsprechende Belegstellen konkret angeben. EinBeitrag (Diskussion) 07:27, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Karte stimmt nicht

Kein großes Diskussionsthema aber dennoch: bei der Karte ist was durcheinander geraten, ich schätze mal ab Gniezno und Goslar. Goslar liegt nicht in Polen und 32 Uppsala nicht in Österreich. Hat wahrscheinlich die ganze Karte durcheinander gebracht. (nicht signierter Beitrag von 2003:ED:673D:2EAA:21D:E0FF:FEA0:DB35 (Diskussion) 11:17, 15. Jun. 2022 (CEST))Beantworten

Was genau soll an der Karte nicht stimmen? Die Nummern der Tabelle und der Karte passen, und Uppsala, also #32 in beidem, liegt definitiv in Schweden, wie auch beides mal so dargestellt. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:58, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Die IP meinte glaube ich eine bereits zurückgesetzte Kartenvariante, siehe Artikelhistory. EinBeitrag (Diskussion) 15:50, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ich hatte heute morgen zunächst eine fehlerhafte Karte hochgeladen. Jetzt sollte sie aber stimmen. Wenn irgendwelche Fehler drin sind, bitte auf meiner Disk Bescheid geben. Vorher aber immer den Cache des Browsers refreschen. Grüße Lencer (Diskussion) 17:46, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Der Kläger, ein Jude

Diese Formulierung ist redundant, denn wäre er kein Jude, könnte er auch nicht Mitglied der jüdischen Gemeinde sein. Dass das eigens herausgestrichen wird, erinnert an nationalsozialistischen Sprachduktus und ist auch mir aufgestoßen. Daher Zustimmung zu Benutzer:Arabsalam, so, wie es jetzt im Artikel steht, ist es hinreichend klar. --Φ (Diskussion) 11:32, 18. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Erinnnert dich an nationalsozialistischen Sprachduktus. Der Rest der Welt. Wo der Duden irrt oder Warum ich keine jüdische Mitbürgerin sein will. Abgesehen davon, ist es überflüssig, weil tautologisch, ein Mitglied einer jüdischen Gemeinde noch zusätzlich als Juden zu bezeichnen. --Fiona (Diskussion) 11:42, 18. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ein Mitglied einer jüdischen Gemeinde zu sein, macht Einen vielleicht im religiösen Sinn zu einem Juden, nicht aber im staatsbürgerlichen Sinn. Die vom BGH gewählte Formulierung ist also nicht tautologisch, wobei der BGH generell für ziemlich abgewogene und überlegte Formulierungen bekannt ist, denen jeglich Tautologie ein Gräuel ist. --Legatorix (Diskussion) 11:53, 18. Jun. 2022 (CEST)Beantworten