Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Antrag

[Quelltext bearbeiten]

Ich beantrage die Überprüfung folgender Accounts:

Nr. Account Anmeldung (de:WP) Erster Edit (global) Edits bis CUA (global)
1 SquareriggerCheckUser (Diskussion • Beiträge (global) • gelöschte Beiträge • Sperr-Logbuch • BF-Log • Anmeldung • SUL • Verschiebungen • Dateilogbuch • sperren) 2004-12-04
2 188.97.90.152 – CheckUser (Diskussion • Beiträge (global) • gelöschte Beiträge • Sperr-Logbuch • BF-Log • Whois • sperren)

Sockenpuppen-Anfangsverdacht

[Quelltext bearbeiten]

Was macht den Verdacht, dass die genannten Benutzerkonten von derselben Person verwendet werden, plausibel?

Ein in der Disk unbeteiligter IP, von dem ich noch nie etwas gehört habe, meldet mich, nachdem ich Squarerigger leider auf der VM melden musste und er meinte, mit mir nicht gleiches zu tun, mit dessen Argumenten und seiner Ausdrucksweise auf der VM.

Potentieller Sockenpuppen-Missbrauch

[Quelltext bearbeiten]

Angenommen, die genannten Benutzerkonten werden tatsächlich von derselben Person verwendet – inwiefern würde dies Missbrauch darstellen?

Ein Antrag eines weiteren Users macht sich bei einem Konflikt immer gut - vor allem, wenn man zuvor sagt, scih zurückzuziehen und einen anderen User nicht zu melden. Zudem wäre eine Bestrafung für M(e)ister Eiskalt mit scheinbarer Unterstützung einer 3. Person sicherlich leichter gefallen. (nicht signierter Beitrag von M(e)ister Eiskalt (Diskussion | Beiträge) 19:04, 5. Feb. 2013‎ (CET))[Beantworten]

Stellungnahmen der Benutzer, deren Überprüfung beantragt wurde

[Quelltext bearbeiten]

Betroffene Benutzer dürfen sich hier zu den Vorwürfen äußern. Was soll ich hierzu noch schreiben? Scheinbar hat der meldende Benutzer ein Problem damit, daß ich nicht seiner Meinung bin (eine solche Situation haben wir nicht zum ersten Mal). Nachdem er es gestern schon mit Nötigung versucht hat (siehe hierzu Diskussion:James Bond 007: Skyfall#Karte – Tei 1, sucht er scheinbar jetzt das nächste Spielfeld, um seine Vendetta fortführen zu können. Hierzu erübrigt sich jeder weitere Kommentar, da ich mir nichts vorzuwerfen habe. Insofern bleibt mir nur die Hoffnung, daß der betreffende User genügend "Arsch in der Hose" hat, um um Entschuldigung für seine eigentlich lächerliche Denunziation zu bitten. Allerdings glaube ich da dran erst, wenn diese Bitte um Entschuldigung wirklich gekommen ist.--Squarerigger (Diskussion) 19:52, 5. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Weitere Hinweise, Einwände oder Ergänzungen

[Quelltext bearbeiten]

Hier kann der Fall sachlich und faktenbasiert diskutiert werden, indem neue Fakten vorgebracht werden. Allgemeine Betrachtungen usw. gehören auf die Diskussionsseite.

Hinweise zur Erhärtung bzw. Ausräumung des Anfangsverdachts

[Quelltext bearbeiten]

Hinweise zur Schwere bzw. Lässlichkeit eines möglichen Missbrauchs

[Quelltext bearbeiten]

Die gemeldete IP 188.97.90.152 hat am 5. Februar 2013 eine VM gegen M(e)ister Eiskalt aufgemacht, und sich in der VM zu Wort gemeldet. Danach hat die IP (erfolglos) gegen die Archivierung der erledigten VM revertiert und wurde dafür kurz gesperrt. In dieser VM hat sich Benutzer Squarerigger nicht zu Wort gemeldet. Squarerigger war während der VM-Eröffnung / -Bearbeitung nicht gesperrt. Frage an den CU-Antragsteller im Sinne der Regel 3.2: Ist das alles? --Minderbinder 12:15, 6. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Meinerseits ja. --M(e)ister Eiskalt (商量) 15:05, 6. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Bearbeitungsvermerk

[Quelltext bearbeiten]

Der Checkuser-Berechtigte, der diesen Fall angenommen hat, kann hier Bemerkungen zum Zwischenstand der Prüfung machen.

Ich kümmere mich um die Bearbeitung dieser Anfrage. Ich bitte darum, diese CU-Anfrage auf den Kern der checkuser-Problematik zu beschränken, und nicht als Fortsetzung eines Konfliktes zu benutzen. Etwaige sachfremde Ausführungen und persönliche Angriffe werde ich löschen bzw. auf die DS verschieben. Gruß, Minderbinder 10:49, 6. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Entscheid und Ergebnisse

[Quelltext bearbeiten]

Der zuständige Checkuser-Berechtigte gibt hier den Entscheid und das Ergebnis bekannt.

Für den Sockenpuppen-Anfangsverdacht werden keine tragfähigen Indizien geliefert. Die Beteiligung der IP an einer VM gegen den Antragsteller könnte allen möglichen Personen zugeordnet sein, sowohl Benutzern mit einem Konflikt mit dem Antragsteller als auch bisher Unbeteiligten. Die Bezugnahme auf gleiche Argumente und gleichen Stil wie Squarerigger wird behauptet, aber nicht konkret und im Detail ausgeführt. Überhaupt wäre eine solche thematische Nähe bei einer VM zum aktuellen Fall bei jedem Benutzer zu erwarten. Für eine Stilanalyse (die im Antrag nicht geliefert wird) ist die Menge von Textbeiträgen der IP ohnehin nicht ausreichend. Eine weiter aufgegliederte Bewertung des Sockenpuppen-Anfangsverdachts ist nicht notwendig, da der im Antrag dargelegte Sockenpuppen-Missbrauch nicht hinreichend schwer ist.

Der Sockenpuppen-Missbrauch soll laut Antrag und gemäß der bestätigten Nachfrage aus einem einzigen Tatbestand bestehen: Die gemeldete IP 188.97.90.152 hat am 5. Februar 2013 vormittags eine VM gegen M(e)ister Eiskalt aufgemacht, und sich in Folge in der VM zu Wort gemeldet. Danach hat die IP (erfolglos) gegen die Archivierung der erledigten VM revertiert und wurde dafür kurz gesperrt. In dieser VM hat sich Benutzer Squarerigger nicht zu Wort gemeldet. Squarerigger war während der VM-Eröffnung / -Bearbeitung auch nicht gesperrt, so dass eine Sperrumgehung nicht in Betracht kommt. Angenommen, Squarerigger hätte in der Tat abgemeldet unter der im Antrag genannten IP-Adresse eine VM abgegeben. Für sich genommen wäre das kein schwerwiegender Missbrauch. Für die Abgabe einer VM besteht keine Pflicht zur Anmeldung. Zwar wurde die IP daraufhin wegen Editwar auf VM für 2h gesperrt, doch würde eine hypothetische Zuordnung dieser Handlung zu Squarerigger im Nachhinein nicht zu einer weiteren Sperre für Squarerigger führen. Ein hinreichend schwerwiegender Sockenpuppen-Missbrauch auf einer Ebene mit Mehrfachabstimmungen stellt die Beteiligung der IP an VM in diesem Fall daher nicht dar.

Zusammenfassend wird weder ein hinreichender Sockenpuppen-Anfangsverdacht dargestellt, noch ist ein möglicher Sockenpuppen-Missbrauch schwerwiegend genug, als dass ein positives Checkuser-Ergebnis eine Sperrung von Squarerigger rechtfertigen würde. Der Antrag ist ohne Substanz.

Ergebnis: Keine Abfrage. --Minderbinder  16:48, 6. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]