Mit der Anschaffung und Nutzung der Fotodrohne werden konkrete Zielsetzungen verbunden. Als messbare Ergebnisse sollten durch die Anschaffung bis Ende 2022 folgende Ziele erreicht werden:
mindestens 2.000 Bilder von mind. 100 Objekten, Kosten pro Bild sollten < 1,00 € sein
mindestens 6 organisierte Fototouren mit je mindestens 5 Teilnehmern in Baden-Württemberg
mindestens 10 verschiedene Personen sollen das Fotografieren mit der Drohne lernen
Teilnahme mit Bildern der Drohne an den Wettbewerben WLM und WLE 2021 (soweit Drohnenbilder zugelassen sind)
18.6.20 Unterseite von Stuttgart angelegt: Drohnenfotografie
21.7.20 Förderantrag erstellt (in Ausarbeitung)
26.7.20 Beschlussfassung in Stuttgart
4.8.20 Antrag an community@wikimedia.de von Raboe001 verschickt
14.8.20 Abfrage durch WMDE in Hamburg
21.8.20 Antrag abgelehnt, es soll stattdessen die 2016 in Köln angeschaffte Drohne, die aktuell in Hamburg ist, über einen externen Dienstleister im Technikpool verfügbar gemacht werden. (14.10.2020 erl.)
28.8.20 Videokonferenz, gemeinsam mit Hamburger Fliegern, zum weiteren Vorgehen
abgestimmter Vorschlag an WMDE kommuniziert
14.10.20 Konto beim Technikpool angelegt und Drohne bis Mitte Nov. bestellt.
16.10.20 Drohne eingetroffen
18.10.20 erster Erprobungs-Flug und erstes Foto
22.10.20 erste Fotos zur Nutzung in Wikipedia
01.11.20 zweiter Nutzer beim Drohneneinsatz am Kaiserstein
Bilder in Commons: 15, Nutzung in Wikipedia: 9 (Stand 5.11.20)
Um unterhalb von Wernau über dem Neckar zu fliegen wird eine Genehmigung benötigt, die für einen bestimmten Korridor [1] ohne Rücksprache mit dem Wasser und Schifffahrtsamt erteilt werden kann.
Nicht alle Flughäfen sind Flughäfen: Z.B. ist Pattonville ein "Sonderlandeplatz" und hat keine Kontrollzone
Antrag zu Abweichung bei zuständiger Behörde (bnl@rps.bwl.de)
Flug nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang
Keine Bildaufnahme von Personen in Bereichen, die gegen Einblick besonders geschützt sind [4]
Bei der Veröffentlichung von Bilder von Gebäuden kann das Urheberrecht des Architekten (endet 70 Jahre nach dem Tod[1]) oder das Eigentumsrecht zu berücksichtigen sein. (Panoramafreiheit gilt nicht).
Zum Fotografieren von Privatbereichen: Das ist Richterrecht in der Abwägung zwischen allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1 GG und den berechtigen Ansprüchen des Piloten. Es kommt dabei u. a. auf die Häufigkeit an. [5]
Aus Gründen des Datenschutzes sollten zu den Aufnahmen keine genauen Adressen ("Hauptstr.1") oder Namen ("Wohnhaus von xyz") genannt werden.
Viele Menschen stehen der Fotografie von sich oder ihrem Eigentum oder Besitz ablehnend gegenüber, selbst wenn es zulässig ist (siehe z. B. Pegizei). Die Rechtslage ist oft nicht einfach. Deshalb kann es sinnvoll sein, vorab das Gespräch zu suchen.
Zu Stromleitungen muss man nicht nur Abstand halten, sie können auch im Bild sein
Gegen die Sonne ist schlecht zu fotografieren, das bei Festlegung der Uhrzeit berücksichtigen
Bei Wind ist die Drohne deutlich unruhiger
Mit Google Earth kann man bei Überblicksbildern vorab prüfen, wie etwas aussehen wird. Dort ist auch die Höhe angezeigt.