Mit dem Begriff Autokephalie (autokephal „eigenständig“; aus altgriechisch αὐτός autós ‚selbst‘ und κεφαλή kephalē ‚Haupt‘) wird in den orthodoxen und altorientalischen Kirchen[1] die kirchenrechtliche Unabhängigkeit von Nationalkirchen bezeichnet. Eine autokephale Kirche untersteht keiner anderen Kirche. Kennzeichen der Autokephalie ist die Möglichkeit, aus den eigenen Reihen Oberhäupter zu wählen (Patriarchen und Metropoliten), selbständig Gesetze zu erlassen und Heilige zu kanonisieren. In Dogmatik und Kult wird dagegen die Einheit der autokephalen Kirchen untereinander gewahrt.
Autokephale Nationalkirchen sind relativ unabhängig. Sie unterstehen nicht dem Patriarchen, Metropoliten, Erzbischof oder Katholikos oder Synod eines anderen Landes.[2] Im Gegensatz dazu hat in den autonomen orthodoxen Kirchen, die meist recht klein sind, bei der Benennung des Oberhauptes eine übergeordnete Kirche ein Mitspracherecht,[3] d. h. eine autonome Kirche hat weniger Autonomie als eine autokephale Kirche.
Autokephal sind die vier altkirchlichen Patriarchate
die Patriarchate der nachkaiserlichen Zeit
sowie die jüngeren Nationalkirchen