Osterreich  Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt (Kommission)p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung Unabhängiges Beratungsorgan
Aufsicht Bundeskanzleramt (Geschäftsstelle)
Gründung 2001 (BGBl.II 226/2001)
Hauptsitz Wien 1., Hohenstaufengasse 3
Leitung Christiane Druml[1]
Website www.bka.gv.at/bioethikkommission

Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt (kurz Kommission) ist ein Beratungsorgan des Österreichischen Bundeskanzlers mit Sitz in Wien. Sie ist die österreichische Ethikkommission für Medizinethik auf Bundesebene.

Organisation

Aufgaben

Die Kommission[2] berät den Bundeskanzler „in allen gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen aus ethischer Sicht, die sich im Zusammenhang mit der Entwicklung der Wissenschaften auf dem Gebiet der Humanmedizin und -biologie ergeben“ (§ 2 BGBl. II 226/2001). Hierzu gehören insbesondere:

  1. Information und Förderung der Diskussion über wichtige Erkenntnisse der Humanmedizin/-biologie und über die damit verbundenen ethischen Fragen in der Gesellschaft
  2. Erstattung von Empfehlungen für die Praxis
  3. Erstattung von Vorschlägen über notwendige legistische Maßnahmen
  4. Erstellung von Gutachten zu besonderen Fragen

Mitgliedschaft

Die Kommission besteht aus 15–25 stimmberechtigten Mitgliedern[3], die jeweils für eine Funktionsperiode von drei Jahren ernannt werden. Eine Wiederbestellung ist möglich (§ 3 ff BGBl. II 226/2001).

Mitglieder:

Ehemalige Mitglieder

Geschäftsführung

Unterstützt wird die Kommission sowohl organisatorisch als auch inhaltlich von einer Geschäftsstelle,[7][8] die im Bundeskanzleramt angesiedelt ist („Das Bundeskanzleramt unterstützt als Geschäftsstelle die Kommission und deren Organe bei der Erfüllung der Aufgaben,“ § 9 BGBl. II 226/2001).

Arbeitsweise und Geschichte

Die Bioethikkommission wurde 2001 unter Kanzler Schüssel per Verordnung (BGBl. II 226/2001)[2] begründet, um die prekärer werdenden Fragen der therapeutischen Humanwissenschaften aus ethischer Sicht, insbesondere etwa der Gentechnik und der seinerzeit hochumstrittenen Präimplantationsdiagnostik, der Stammzellenforschung oder zum Klonen, wie auch der Sterbehilfe zu diskutieren. In den folgenden Jahren war sie maßgeblich an der Umsetzung der Biomedizinkonvention des Europarates (Oviedo-Konvention, 1997; Empfehlung für einen „ehestmöglichen“ Beitritt;[9] Österreich hat bis heute nicht unterschrieben), der EU-Biotechnologie-Richtlinie (98/44/EG)[10] oder der Fortpflanzungsmedizingesetz-Novellen (2004,[11] wieder 2015[12]) beteiligt.

In den folgenden Jahren befasste sich diese mit Grundsatzfragen der Medizinethik und aktuellen Fragen. In ihrer Beratungstätigkeit für den Bundeskanzler gibt die Bioethikkommission Empfehlungen für die Praxis, arbeitet Vorschläge über notwendige legistische Maßnahmen aus und erstellt Gutachten zu besonderen Fragen (Stellungnahmen).[13]

Empfehlungen betrafen in der Vergangenheit die Bereiche Terminologie medizinischer Entscheidungen am Lebensende, Kodifikation des Forschungsrechts, partizipativer Medizin und Medizin im Internet[14] (Ratgeberseiten, Gen- und Genomtests), ethische Aspekte der Entwicklung und des Einsatzes assistiver Technologien, Forschung an humanen embryonalen Stammzellen, Empfehlungen mit Genderbezug für Ethikkommissionen und klinische Studien, Nabelschnurblutbanken, Nanotechnologie, einem Katalog ethischer Probleme und Empfehlungen, Biobanken für die medizinische Forschung,[15] Thesen zur Debatte „Kind als Schaden“ aus Anlass divergierender Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, Präimplantationsdiagnostik (PID), Stammzellenforschung im Kontext des 6. EU-Rahmenprogrammes.

Jährlich veröffentlicht die Kommission einen Tätigkeitsbericht.[13]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/mitglieder-bioethik
  2. a b Verordnung des Bundeskanzlers über die Einsetzung einer Bioethikkommission StF: BGBl. II Nr. 226/2001 (i.d.g.F. online, ris.bka).
  3. Mitglieder der Bioethikkommission. In: bundeskanzleramt.gv.at. Abgerufen am 30. Mai 2022.
  4. a b c d e f g h Bioethikkommission wird im Juli neu bestellt: Vier neue Mitglieder im Beratungsgremium für den Bundeskanzler. OTS-Meldung vom 27. Juni 2017, abgerufen am 28. Juni 2017.
  5. a b c Bioethikkommission: Moderater Umbau angekündigt. sciencev1.orf.at – zu Neubesetzungen der Bioethikkommission 2007.
  6. Neuer Senatschef der Uni Wien mit Kritik an UG-Novelle. Abgerufen am 17. Juli 2022 (österreichisches Deutsch).
  7. Bioethikkommission – Kontakt. In: bundeskanzleramt.gv.at. Abgerufen am 30. Mai 2022.
  8. Bundeskanzler Kern begrüßt Bioethikkommission. Presseaussendung BKA, OTS0172, 4. Oktober 2016.
  9. bundeskanzleramt.at: Beschluss vom 11. Februar 2002 betreffend die Empfehlung für einen Beitritt Österreichs zur Biomedizinkonvention des Europarates (Memento vom 2. Februar 2017 im Internet Archive; PDF; 22,8 KB)
  10. bundeskanzleramt.at: Beschluss vom 6. März 2002 Stellungnahme der Bioethikkommission zur Frage der innerstaatlichen Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie (Memento vom 3. Februar 2017 im Internet Archive; PDF; 20,8 KB)
  11. bundeskanzleramt.at: Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) geändert wird (Memento vom 2. Februar 2017 im Internet Archive; PDF; 14,7 KB)
  12. bundeskanzleramt.at: Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Gentechnikgesetz geändert werden (Memento vom 2. Februar 2017 im Internet Archive; PDF; 217 KB)
  13. a b Empfehlungen, Stellungnahmen und Tätigkeitsberichte der Bioethikkommission. In: bundeskanzleramt.gv.at. Abgerufen am 30. Mai 2022.
  14. bundeskanzleramt.at: Partizipative Medizin und Internet (Memento vom 2. Februar 2017 im Internet Archive; PDF; 550 KB)
  15. bundeskanzleramt.at: Biobanken für die medizinische Forschung (Memento vom 2. Februar 2017 im Internet Archive; PDF; 126 KB)