Der Cillier Kreis Ende des 18. Jahrhunderts, mit Kurzbeschreibung

Der Cillier Kreis oder Kreis Cilli, Cilleyer Kreis, war eine Verwaltungseinheit des Herzogtums Steiermark in Innerösterreich. Er wurde als südlicher Teil der Untersteiermark bezeichnet.

Entstehung

Der Cillier Kreis war nach der Stadt Cilli (lat. Celeia, slow. Celje) benannt, er entstand im Rahmen der Verwaltungsreform unter Maria Theresia ab 1748. Diese Reform löste die frühere Einteilung der Steiermark in Viertel ab. Der Kreis lag auf dem Gebiet des früheren Cillier Viertels. Die Gebietsreform, der er sein Entstehen verdankt, wurde unter Graf Haugwitz eingeleitet und ab 1760 unter Graf Kaunitz fortgeführt. An der Spitze der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden des Kreises stand ein Kreishauptmann, der das Kreisamt mit Beamten führte. Damit war erstmals eine Verwaltungseinrichtung geschaffen, die zwischen den Verwaltungen der Grundherrschaften und der Regierungsebene lag.

Lage

Im Norden des Cillier Kreises lag der Marburger Kreis, im Osten das ungarische Komitat Agram (Zagreb), im Süden der Neustädtler Kreis und im Westen der Klagenfurter Kreis.

Ab 1. November 1783 wurden einige Pfarrsprengel südlich der Drau an den Marburger Kreis abgegeben (St. Lorenzen am Bachern/Lovrenc na Pohorju westlich von Marburg, Kötsch, Schleinitz, St. Lorenzen am Draufeld/Lovrenc na Dravskem polju, Haidin bei Pettau, St. Veit und Sauritsch). In diesen Grenzen blieb der Kreis bis zu den Reformen ab 1848 bestehen.

1788 wurden im Cillier Kreis 175.005 Einwohner gezählt. Der Kreis hatte damals eine Fläche von 64¾ Quadratmeilen.

Ende

Durch die Verwaltungsreform ab 1848 wurde der Kreis mit dem Marburger Kreis zusammengelegt.[1] Im Rahmen der Gerichtsorganisation im Gebiet dieses neuen Marburger Kreises wurde (neben den Bezirksgerichten) aber auch ein Landesgericht Cilli am Sitz der früheren Kreisverwaltung geschaffen. Dieses Gericht war für die hauptsächlich von Slowenen („Wenden“) bewohnten Gebiete der Steiermark im damaligen Marburger Kreis zuständig. Die Wahl dieses Ortes wurde mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Nationalitäten begründet, die nicht zentrale Lage unter Hinweis auf die Eisenbahnverbindung nach Marburg in Kauf genommen.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Erlass des Ministeriums des Inneren vom 23. August 1849, womit die in Folge Allerhöchster Entschließung vom 13. August 1849 genehmigte Organisirung der politischen Verwaltungsbehörden in dem Kronlande Steiermark kundgemacht wird. Mit Beilage „Allerunterthänigster Vortrag des treugehosamsten Ministers des Inneren Alexander Bach über die Organisirung der politischen Verwaltungsbehörden in dem Kronlande Steiermark“. Österreichisches Reichsgesetzblatt Nummer 373 Jahrgang 1849 (Ergänzungsband Dezember 1848–Oktober 1849), S. 663–666 (zum neuen Marburger Kreis S. 666).
  2. Kaiserliche Verordnung vom 25. Juli 1849, womit die Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Steiermark genehmiget wird. Österreichisches Reichsgesetzblatt Nummer 339 Jahrgang 1849 (Ergänzungsband Dezember 1848–Oktober 1849), S. 547 [1]