Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ist ein/e Historische Rechtsquelle“. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu …“).

Diese Kategorie dient der Aufnahme von Artikel zu Gesetzen, Verordnungen usw., die nicht mehr geltendes Recht darstellen. Sie ist eine Unterkategorie der Kategorien zu Rechtsquellen und Rechtsgeschichte.