Diese Kategorie beinhaltet Computerspiele, die von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle geprüft wurden und die Altersfreigabe keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG erhalten haben. Das schließt Spiele ein, von denen auch andere Fassungen als die ab 18 Jahren freigegebene existieren, die möglicherweise eine geringere Altersfreigabe erhalten haben oder indiziert oder beschlagnahmt wurden.