Peter E. Pieler (* 14. Dezember 1941 in Wien; † 1. Oktober 2018 ebenda) war ein österreichischer Rechtshistoriker und Professor für Römisches Recht und Byzantinische Rechtsgeschichte an der Universität Wien.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien wurde Pieler 1965 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Römisches Recht und antike Rechtsgeschichte seiner Alma Mater.[1] 1967 erfolgte die Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften, 1980 habilitierte er sich in Römischem Recht und antiker Rechtsgeschichte. Seine Habilitationsschrift befasste sich mit dem Kaisergericht und den kaiserlichen Gerichtsorganen von Augustus bis Justinian.[2] Von 1983 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2010 war Pieler Ordinarius für Römisches Recht.[3] Von 1993 bis 2000 fungierte er als Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.[3]
Gemeinsam mit Walter Selb arbeitete er an der Erforschung römischer Rechtstexte und forschte mit Selb nach entsprechenden Handschriften alter Rechtstexte in den Klöstern des Tur Abdin.
Pieler war Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte und von 1998 bis 2007 dessen Vorsitzender.[4]
Pieler war verheiratet und Vater von zwei Kindern.
Im Römischen Recht beschäftigte sich Pieler intensiv mit der Gerichtsorganisation des Imperium Romanum. Sein spezifisches Interesse galt den Bezügen zwischen Römischem Recht und Kanonischem Recht.
Personendaten | |
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NAME | Pieler, Peter E. |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Rechtswissenschaftler und Professor für Römisches Recht und Byzantinische Rechtsgeschichte an der Universität Wien |
GEBURTSDATUM | 14. Dezember 1941 |
GEBURTSORT | Wien |
STERBEDATUM | 1. Oktober 2018 |
STERBEORT | Wien |