Im Heiligen Römischen Reich fanden seit dem 12. Jahrhundert Reichstage in Augsburg statt, die aus den Hoftagen des Kaisers hervorgegangen waren. Sie entwickelten sich zu einer festen Rechtsinstitution. Drei Gruppierungen bestimmten außer dem Regenten das Geschehen: Kurfürsten, Fürsten und (später) die Vertreter der Reichsstädte.

Augsburg war als Bischofs- und Reichsstadt mehrfach Gastgeber der Reichsstände. Im 16. Jahrhundert konzentrierten sich dort mehrere Reichstage, von denen zwei besonders hervorzuheben sind:

Hintergrund

Ein Reichstag wurde besonders häufig von Kaisern aus dem Hause Habsburg abgehalten. Ein Zusammenhang mit deren Finanzproblemen ist dabei nicht von der Hand zu weisen. Kaufmannsgeschlechter wie die Fugger und Welser, die im Handel gut verdienten und mit Krediten Herrschern unter die Arme griffen, konnten auch die mit einem Reichstag verbundenen Kosten und Belastungen für die Reichsstadt abfedern. Die heimischen Wirtschaftsmagnaten hatten Kontakte zu Kaiser und Papst, zu weltlichen und geistlichen Fürsten. Augsburg war zu jener Zeit eine Weltstadt, in der Politik gemacht wurde.

Auch die Lage an Poststraßen war bei der Wahl eines Reichstagsortes ein Kriterium. Die Vernetzung der Handelshäuser (Zentrale zu ihren Niederlassungen) ließ einen reichen Strom von kaufmännischen wie politischen Informationen nach Augsburg fließen.

Hof- und Reichstage zu Augsburg

Die folgende Übersicht stellt Tagungen in Augsburg und Informationen über das jeweilige Geschehen dar. Sie erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Übergang des Begriffes „Hoftag“ zum Begriff „Reichstag“ war fließend; einschließlich 11. Jahrhundert ist nachfolgend einheitlich „Hoftag“ verwendet.

952

König Berengars II. Missachtung seines seit 940 bestehenden Lehnsverhältnisses mit Otto I. und ein Hilferuf der Witwe von Berengars Vorgänger Lothar, Adelheid, veranlassten Otto zu seinem ersten Italienzug. In Pavia ließ er sich als König der Franken und Langobarden huldigen und belehnte auf dem Hoftag von Augsburg am 7. August 952 Berengar mit Italien (Ober- und Mittelitalien ohne päpstliche Gebiete). Berengar und dessen Sohn Adalbert behielten ihre italienische Königswürde, wurden jedoch Vasallen Ottos und mussten die Markgrafschaften Verona und Aquileia abtreten, die mit dem Herzogtum Bayern vereinigt wurden.

Zweites wichtiges Ergebnis dieses Hoftages ist die Verurteilung des Grafen Guntram (genannt „der Reiche“) wegen Hochverrats. Der Grund hierfür ist nicht bekannt. Guntrams Besitz im Thurgau, in der Rheinebene, im Elsass und im Breisgau wurde eingezogen und dem Königsgut einverleibt. Unmittelbar nach Guntrams Verurteilung vergab der König an das Kloster Einsiedeln Teile der konfiszierten gräflichen Güter im Breisgau.

1040

1040 versuchten auf einem Hoftag italienische Fürsten und Große, gegen Bonifaz I., Markgraf von Tuszien und Canossa, der seine Hausmacht in Oberitalien ausbaute, vorzugehen. Sie konnten sich aber bei Kaiser Heinrich III., der in Bonifaz einen wichtigen Parteigänger hatte, nicht durchsetzen.

1077 (?)

Der Investiturstreit mit Papst Gregor VII. war entbrannt. Der Papst exkommunizierte Heinrich IV. am 22. Februar 1076 und erklärte ihn für abgesetzt. Zuvor hatte Heinrich IV. den aus seiner Sicht unrechtmäßig an die Macht gekommenen Papst seinerseits für abgesetzt erklärt. Die bestehende Fürstenopposition zwang darauf hin Heinrich zum Versprechen des Gehorsams und der Genugtuung gegenüber dem Papst. Die Fürsten drohten mit der Wahl eines Gegenkönigs, sollte Heinrich nicht innerhalb eines Jahres vom Bann gelöst werden. Für den 2. Februar 1077 wurde ein Hoftag nach Augsburg einberufen, zu dem auch Papst Gregor VII. eingeladen wurde. Heinrich kam der drohenden Vereinigung von Fürstenopposition und Papsttum zuvor, indem er Gregor entgegen reiste. Der Gang nach Canossa endete nach zähen Verhandeln mit der Aufhebung des Banns; Gregor behandelte Heinrich in der Folge als König. Vermutlich ist dieser geplante Reichstag in Augsburg entfallen, Papst Gregor reiste jedenfalls nicht nach Augsburg. Ungeachtet der Einigung von Canossa wählte die Fürstenopposition den Schwabenherzog Rudolf von Rheinfelden am 15. März in Forchheim zum neuen König. Der wiederum anerkannte die kanonische Wahl der Bischöfe und verzichtete auf die Erblichkeit der Königswürde. Damit schienen Papst und Fürsten den Sieg davongetragen zu haben. Heinrich gab sich jedoch damit nicht geschlagen und nach dem Tod seines Gegners Rudolf erstarkte er wieder zunehmend.

Das Imperium (rot umrandet) mit Regnum Teutonicorum (blau) in ottonischer Zeit im 10. Jahrhundert

1138

Dieser Hoftag wurde von Konrad III. einberufen, um die Übermacht des Welfen Heinrichs des Stolzen zu brechen. Heinrich konnte sich bei der Königswahl 1137 zwar nicht gegen Konrad durchsetzen, hatte jedoch als Herzog von Bayern, Sachsen und Tuszien eine Konrad gefährdende Machtfülle. In Augsburg verlangte Konrad von Heinrich die Herausgabe eines der beiden deutschen Herzogtümer. Heinrich verweigert Herausgabe und Huldigung. Auf dem Hoftag zu Würzburg im Herbst desselben Jahrs wurde Heinrich der Stolze wegen Hochverrats verurteilt und verfiel der Acht. Beide Herzogtümer werden ihm entzogen und Sachsen an Albrecht den Bären, Bayern an Leopold IV., Markgraf von Österreich, gegeben.

1155

leider keine weiteren Angaben

1158

Im Jahr zuvor war es während des Reichstags von Besançon zum Eklat gekommen: In einem Brief Papst Hadrians IV., in dem er gegen das kaiserliche Verhalten nach der Gefangennahme Erzbischofs Eskils durch kaiserliche Parteigänger protestierte, wurde das Kaisertum (eher beiläufig) als „beneficium“ bezeichnet. Die Legaten des Papstes mussten das Land verlassen und in einem Antwortbrief verwahrte sich Friedrich gegen jede lehnsmäßige Abhängigkeit des Kaisers vom Papsttum. Hadrian erhält vom deutschen Episkopat keinerlei Unterstützung für sein Vorgehen und lässt auf dem Hoftag von Augsburg ein Schreiben verlesen, in dem er beteuert, das Wort „beneficium“ bedeute „Wohltat“ (bonum factum) und nicht „Lehen“ (feudum).

Auf demselben Hoftag kam es zum so genannten „Augsburger Schied“, in dem Kaiser Friedrich I. Barbarossa am 14. Juni 1158 Herzog Heinrich dem Löwen im Streit mit Bischof Otto I. von Freising das Recht erteilte, eine Zollbrücke über die Isar am Ort „ad Munichen“ zu betreiben, aus dem sich später München entwickeln sollte.

Heinrich hatte zuvor eine bischöfliche Brücke in Feringa (Oberföhring) abreißen lassen und die Berchtesgadener Salzhändler auf ihrem Weg nach Norden und Westen über seine eigene, wenige Kilometer weiter südlich gelegene Brücke gelotst. Friedrich billigt Heinrichs Vorgehen, erlegt diesem aber auf, als Ausgleich für die Aufhebung der Markt- und Zollrechte Feringas dem Freisinger Bischof ein Drittel der Zolleinnahmen abzugeben.

Im Anschluss an den Hoftag brach Friedrich I. Barbarossa zu seinem zweiten Feldzug in das unruhige Italien auf.

1179

Die Auseinandersetzung mit dem welfischen Herzog von Bayern und Sachsen, Heinrich dem Löwen nach dessen Treuebruch im Jahr 1176 dauerte an. Kaiser Friedrich I. Barbarossa hatte für Mitte September 1179 einen Hoftag nach Augsburg einberufen, um nach seinem Kurswechsel gegenüber der aggressiven Politik Heinrichs des Löwen die süddeutschen Fürsten auf ihre Treue zum Reich einzuschwören. Um Heinrich im Süden in seinem Herzogtum Bayern und bei dessen Nachbarn zu isolieren, blieb der Kaiser bis zum Jahresende im Süden und pflegte enge Kontakte mit den dortigen Fürsten. In Lüneburg feierte unterdessen Heinrich der Löwe pompös das Weihnachtsfest 1179, um zu signalisieren, dass die auf dem Hoftag von Magdeburg im Juni 1179 verkündete Reichsacht ihn nicht kümmere.

1184

Auf dem Hoftag von Friedrich I. Barbarossas Mitkönig, seinem Sohn Heinrich VI., wird dessen Verlobung mit der sizilianischen Prinzessin Konstanze verkündet und eidlich beschworen. Die Hochzeit sollte im Januar 1186 in Mailand stattfinden. Dadurch war der Weg frei für die Verbindung der römisch-deutschen Kaiserreichs und dem normannischen Königreich Sizilien.[1]

1207

König Philipp von Schwaben war es im Thronstreit mit Otto IV. seit 1204 zunehmend gelungen, wichtige Anhänger des Welfen auf seine Seite zu ziehen und so seine Position im Reich und gegenüber Papst Innozenz III. entscheidend zu stärken. Schließlich war es ihm 1207 gelungen, auch mit König Ottokar I. Přemysl von Böhmen ein Bündnis zu schließen, das auf dem Hoftag durch die Verlobung von Philipps Tochter Kunigunde mit Ottokars Sohn Wenzel besiegelt wurde.

1226

Ludwig dem Kelheimer, Herzog von Bayern und Pfalzgraf bei Rhein, wurde auf diesem Hoftag im Juli von Kaiser Friedrich II. das Amt des Reichsgubernators übertragen.

Friedrich hatte bereits 1220 seinen neunjährigen Sohn Heinrich (VII.) zum König wählen lassen. Für den Minderjährigen führte während der häufigen Abwesenheit des Kaisers ein Regentschaftsrat die Geschäfte. Engelbert I., Erzbischof von Köln dominierte darin. Nach seiner Ermordung bestellte Friedrich den Bayernherzog Ludwig zum Vormund und Reichsgubernator. Bereits zwei Jahre später entledigte sich Heinrich am 25. Dezember 1228 allerdings der Vormundschaft Ludwigs und regierte selbstständig.

1251

Nach seiner Exkommunikation durch Papst Innozenz IV. im April 1251 ernannte König Konrad IV. im Juni bei einem Reichstag Herzog Otto II. von Bayern zu seinem Stellvertreter.

1275

Auf dem Hoftag wurde über Ottokar II. Přemysl, König von Böhmen, die Reichsacht verhängt, weil er sich weigerte, unberechtigt in Besitz genommene Reichsgüter zurückzugeben. Der 1273 gewählte König Rudolf I. erklärte zu seinem wichtigsten Ziel, die seit der Absetzung Friedrichs II. durch den Papst 1245 unter fremde Herrschaft des Reiches gekommene Rechte und Güter des Reiches zurückzugewinnen. Rudolf forderte deshalb auf den Hoftagen von Speyer 1273 und Nürnberg 1274 die Rückgabe sämtlicher Reichsgüter. Ottokar hatte nach dem Aussterben der Babenberger und einem siegreichen Konflikt mit den Staufern 1251 das Herzogtum Österreich in Besitz genommen. 1260/1261 hatte er zusätzlich das Herzogtum Steiermark, 1269 Kärnten und Krain erworben. Nach der Wahl Rudolfs, deren Rechtmäßigkeit Ottokar immer wieder anzweifelte, verweigerte er die Huldigung gegenüber Rudolf und ebenso die Rückgabe seiner unrechtmäßig in Besitz genommenen Reichsgüter. Daher wurden Ottokar am 24. Juni 1275 alle Reichslehen, das Schenkenamt und die österreichischen Länder aberkannt und die Acht über ihn verhängt. Auf diesem Hoftag wurde auch erstmals in einem Reichsdokument die Siebenzahl der Königswähler (bei königlicher Anerkennung des Wahlrechts des Herzogs von Bayern) erwähnt. Der Schwabenspiegel (1275/76) wich daraufhin an den entsprechenden Stellen vom Sachsenspiegel und vom Deutschenspiegel ab und normierte die Exklusivität der Königswähler. Den Herrscher sollten nunmehr sieben Personen wählen: drei Geistliche und vier Laien, darunter der Herzog von Bayern, aber noch nicht die späteren Kurfürsten. Weitere Fürsten wurden nicht mehr erwähnt. Zudem baten Augsburger Bürgersprecher Rudolf I. um Genehmigung einer erweiterten Stadtrechtsaufzeichnung, die von ihm 1276 als deutschsprachiges Stadtrechtsbuch verliehen wurde.

1282

König Rudolf I. belehnte auf dem Hoftag am 17. Dezember 1282 seine Söhne Albrecht und Rudolf „zur gemeinsamen Hand“ mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark sowie mit Krain und der Windischen Mark und erhob sie in den Reichsfürstenstand. Damit wurde die Grundlage der habsburgischen Herrschaft geschaffen. Die Beurkundung dieser Entscheidung erfolgte am 27. Dezember 1282, der Hoftag war am 21. Dezember in Augsburg zu Ende gegangen.

1473

Den Reichstag beschäftigten zumeist Finanzierungsfragen und Lastenverteilung im Zusammenhang mit den Türken, die seit 1471 in die Steiermark einfielen. Zudem ließ Kaiser Friedrich III. für den Reichstag sein etwa 1.000 Personen starkes Gefolge neu einkleiden. Das Haus Fugger stundete die Rechnung und bekam dafür das kaiserliche Wappen mit den beiden Lilien verliehen.

1474

Neben der erneut auf der Tagesordnung stehenden Frage der Reichshilfe gegen die Türkengefahr verhängte der Kaiser Friedrich III. am 27. Mai über Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz wegen der Weißenburger Fehde die Reichsacht. Da der Kaiser seine in Augsburg angefallenen Kosten nicht bezahlen konnte, wurde er von Gläubigern an der Abreise gehindert. Die Gesandtschaft aus Köln löste ihn aus.

1500

1503

Auf Initiative des deutschen Königs Maximilian I. gewährte der Reichstag Landsknechten das Recht, sich nach eigenem Gutdünken zu kleiden.

1510

Der Reichstag wurde im Stadtpalast von Jakob Fugger abgehalten. Hamburg wurde vom Reichstag zur Reichsstadt erklärt. Diese Erklärung wurde von Dänemark nicht anerkannt. Hamburg neigte grundsätzlich zur Ansicht, Teil der holsteinischen Landesherrschaft zu sein. Diese Meinung vertraten auch die dänischen Könige, die dort 1460 die Schauenburger Grafen abgelöst hatten. Kaiser und Reichstag hingegen maßen dem Ort an der Elbe den Status einer freien und unmittelbaren Reichsstadt zu.

Die Reichskreise des Heiligen Römischen Reiches 1512, vor der Reichsreform

1517

Ulrich von Hutten wurde von Maximilian I. auf dem Reichstag zum poeta laureatus gekrönt und zum kaiserlichen Orator ernannt.

1518

Gedenktafel an Martin Luther an dessen Übernachtungsort, dem Karmelitenkloster Augsburg, heute St.-Anna-Kirche
Reiterstandbild Maximilian I. mit Abschiedsworten von Augsburg

1525

Ein kurzer Reichstag zum Ende des Jahres widmete sich den Spannungen nach dem Bauernkrieg. Während die eine Seite die strikte Durchführung des Wormser Edikts von 1521 forderte, plädierten andere für die Umsetzung kirchlicher Neuerungen. Man einigte sich auch unter Konrad Peutingers Einfluss auf den Kompromiss, in Glaubensfragen die Entscheidung eines Konzils abzuwarten. Die Predigtklausel des 3. Nürnberger Reichstags und die Konzilsforderung wurden wiederholt. Eine Vertagung auf das Folgejahr in Speyer wurde beschlossen.

Siehe auch:

1530

Siehe auch:

1547/1548

Interimstaler ohne Jahreszahl, um 1549 geprägt

Siehe auch:

1550/1551

Der Reichstag behandelte im Kern die gleichen Themen wie 1548 weiter. Die Absichten Karls V., die Wahl seines Sohnes Philipp zum römisch-deutschen König durchzusetzen, scheiterten 1550. Hauptgegner Karls waren sein Bruder Ferdinand und die protestantischen Kurfürsten, die erneut eine Koalition bildeten. Die Fürsten waren mit den kaiserlichen Plänen unzufrieden. In der Fürstenverschwörung, angeführt von Moritz von Sachsen und Landgraf Wilhelm von Hessen im protestantischen Lager, wurde die Reichs- und Religionspolitik, speziell dessen Erbreichspläne und Angriffe auf die ständische Libertät, zum Stein des Anstoßes. Nachdem sich auch einige katholische Fürsten in der Machtfrage gegen den Kaiser stellten, musste Karl V. seine Pläne aufgeben.

1555

1558/1559

Dieser Reichstag wurde geprägt durch Ausgleichsbemühungen zwischen kaiserlich-ständischen und katholisch-protestantischen Vorstellungen.

Die Reichskreise des Heiligen Römischen Reiches 1560, nach der Reichsreform

1566

Die Forderung von Pius V. nach Unterwerfung unter die Beschlüsse des Tridentinischen Konzils begleitete die Beratungen des Reichstags, der andererseits erneut im Zeichen von Ausgleichsbemühungen zwischen kaiserlich-ständischen und katholisch-protestantischen Vorstellungen stand. Rom war misstrauisch und vermutete im Reichstag eine potenzielle Gefahrenquelle für den Heiligen Stuhl, falls dort über Glaubensfragen verhandelt würde. Hierfür war nach Auffassung der Kurie ausschließlich ein Konzil zuständig. Die Kirche zapfte im Vorfeld bereits ihr Informationssystem (Nuntiatur, Orden [Jesuiten], Fürstbischöfe und zum Teil katholische Reichsstände) an, um vor Überraschungen gefeit zu sein. Als Nuntius wurde Kardinal Commendone eingesetzt, welcher über gute Kenntnisse des Landes und der Sprache verfügte.

Siehe auch:

1582

Außenwirkung

Über das Verhandlungsgeschehen im Rathaus oder anderen Räumlichkeiten sowie Verköstigungen und gesellschaftliche Ereignisse in Patrizierhäusern hinaus zeigte ein Reichstag auch eine nicht zu unterschätzende Außenwirkung auf die Bevölkerung.

Die Rituale

waren öffentliche Veranstaltungen mit hohem Publikumsinteresse. Die Einigkeit von Kaiser und Reich wurde hier optisch geschickt präsentiert. Jedermann erhielt Zutritt mit seinem Anliegen zum Kaiser während seines Verweilens in der Stadt. Gemeinsames Auftreten des Regenten und der Reichsstände sollten, trotz bestehender Differenzen gerade in Glaubensfragen seit Luthers Thesenanschlag an der Wittenberger Schlosskirche, gleichwohl eine gemeinsame Verwaltung des Reiches signalisieren.

Immerwährender Reichstag

Ab 1663 ersetzte ein ständiger Gesandtenkongress (Immerwährender Reichstag) mit dem festen Sitz in Regensburg die bis dahin stets wechselnden Tagungsorte.

Als die in Europa im Jahr 1713 ausgebrochene Pest auch Regensburg erfasste, wurde der Immerwährende Reichstag in den Jahren 1713 und 1714 vorübergehend in Augsburg abgehalten.[4] Eine zweite Sondersituation ergab sich von 1742 bis 1745, als der Österreichische Erbfolgekrieg die Verlegung der Sitzungen nach Frankfurt am Main notwendig machte.

Literatur

Anmerkungen

  1. Gerhard Baaken, Unio Regni ad Imperium. Die Verhandlungen von Verona 1184 und die Eheabredung zwischen Heinrich VI. und Konstanze von Sizilien, in: Imperium und Papsttum. Zur Geschichte des 12. und 13. Jahrhunderts, hg. von Karl-Augustin Frech und Ulrich Schmidt, Köln 1997, S. 81–142.
  2. Vgl. Abbildung rechts und Bernd Roeck: Geschichte Augsburgs. Beck, München 2005, ISBN 3-406-53197-0, S. 104.
  3. Baur: Kirchengeschichte der Neueren Zeit, Tübingen 1863, Seite 121 ff.
  4. sehepunkte - Rezensionsjournal für die Geschichtswissenschaften - 6 (2006), Nr. 9