Unter Restitution von Kulturgütern versteht man die Rückerstattung geraubter, unrechtmäßig enteigneter, erpresster oder zwangsverkaufter Kulturgüter an die legitimen Voreigentümer oder deren Rechtsnachfolger.
Die Restitutionsfrage ist ein zentraler Aspekt der Thematik um Raubkunst, Beutekunst und Unrechtmäßigkeit des Kunsthandels und eine komplexe Rechtsfrage mit vielfältigen internationalen Verflechtungen.
Als juristische, politische und individuelle Gründe für die Rückgabe kommen verschiedene Grundsätze infrage:
Hierzu bedeutend ist das UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut sowie die geplante Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einfuhr von Kulturgütern.[2]