Theo Mayer-Maly (* 16. August 1931 in Wien; † 6. Dezember 2007 in Salzburg) war Jurist, Rechtshistoriker und Universitätsprofessor.

Leben

Theo Mayer-Maly wurde am 16. August 1931 in Wien geboren. Sein Vater Theodor Mayer-Maly war Richter und später Leiter der Staatsanwaltschaft Wien.

Seine Matura bestand Theo Mayer-Maly am Realgymnasium Stubenbastei mit Auszeichnung. An der Universität Wien gehörten zu seinen Lehrern im Rechtsstudium Hans Kreller, Hans Planitz, Heinrich Demelius, Hans Schima und Alfred Verdroß. Mit dem österreichischen Romanisten Max Kaser war Mayer-Maly bis zu dessen Tod sehr verbunden. Am 23. Jänner 1954 wurde sein ausgezeichneter Studienerfolg mit einer Promotion sub auspiciis gewürdigt. Theo Mayer-Maly war der erste österreichische Jurist nach 1945, dem diese Ehrung zuteilwurde. Nach seinem Studium arbeitete er in der Wiener Kammer für Arbeiter und Angestellte im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

1956 habilitierte sich Theo Mayer-Maly an der Wiener juridischen Fakultät mit einer Arbeit über die locatio conductio für römisches Recht. Danach lehrte er in Graz, wo er bereits als 25-Jähriger zum außerordentlichen Professor für römisches und Sozialversicherungsrecht ernannt wurde. In Graz arbeitete er zusammen mit Walter Wilburg, Franz Bydlinski und Gunter Wesener.

1959 wurde Theo Mayer-Maly nach Wien berufen. Hier betreute er neben dem römischen Recht das Arbeits- und Sozialrecht. Er war maßgeblich an der Gründung des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht beteiligt. 1962 übersiedelte Theo Mayer-Maly auf einen Lehrstuhl der Universität Köln für Arbeitsrecht, bürgerliches Recht und römisches Recht. Sein Nachfolger in Wien wurde Walter Selb, der ebenfalls für die Romanistik und das Sozialversicherungsrecht tätig war. In Köln wurde Theo Mayer-Maly Mitarbeiter an Kommentaren zum deutschen BGB und lehrte zusammen mit Hans Carl Nipperdey.

Ab 1966 war Theo Mayer-Maly Professor an der damals neu errichteten Salzburger Universität. Seine Antrittsvorlesung im Wintersemester 1966/67 widmete er dem Thema „Rechtskenntnis und Gesetzesflut“, dieser Vortrag wurde als selbstständiges Werk veröffentlicht.

Spätere Rufe an die Universitäten Wien, Graz und München hatten keinen Erfolg. An der Universität Salzburg lehrte Theo Mayer-Maly bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und römisches Recht. An der Universität Innsbruck war er Honorarprofessor für Rechtsphilosophie.

1979 wurde Theo Mayer-Maly korrespondierendes Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, ab 1983 war er wirkliches Mitglied.

Er war Träger mehrerer Ehrendoktorate und erhielt 1991 den Wilhelm-Hartel-Preis, den die Österreichische Akademie der Wissenschaften an Gelehrte verleiht, die in Österreich wirken und hervorragende wissenschaftliche Leistungen in den von der philosophisch-historischen Klasse der Akademie vertretenen Fächern vollbracht haben. Theo Mayer-Maly erhielt den Ehrenring der Görres-Gesellschaft (1989) und das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst (1994).

Er ist auf dem Friedhof Aigen in Salzburg begraben.

Auszeichnungen

Werke

Theo Mayer-Maly veröffentlichte mehr als 20 Bücher und mehrere hundert Aufsätze. Die folgenden Zitate sind eine Auswahl, die sein weites Arbeitsgebiet bezeichnet.

Neben seinen Publikationen wurde Theo Mayer-Maly als Gutachter in Rechtsfragen herangezogen. Seine Gutachten fanden nicht immer ihren Niederschlag in eigenständigen Veröffentlichungen, hatten aber in der Praxis Einfluss und wurden in einschlägigen Zusammenhängen zitiert.[1]

Publikationen zum römischen Recht

Publikationen zum geltenden Recht

Literatur

Einzelnachweise

  1. So beispielsweise ein Gutachten über die Möglichkeit eines Verzichtes auf öffentlich-rechtliche Entschädigungen der Funktionäre bei Sozialversicherungsträgern. In: Änderungen im Sozialversicherungsrecht. Teil B: Sonstige Neuerungen, Abschnitt „Kein Verzicht auf Funktionsentschädigungen“. Fachzeitschrift „Soziale Sicherheit“. Wien 1994, S. 17.