Ulrich Klug (* 7. November 1913 in Barmen; † 7. Mai 1993 in Köln) war ein deutscher Jurist, Hochschullehrer und Politiker (FDP).

Leben und Beruf

Der evangelische Ulrich Klug wuchs teilweise in Berlin auf. Sein Vater Georg Klug war unter anderem Syndikus beim Deutschen Industrie- und Handelstag.

Ulrich Klug erwarb die allgemeine Hochschulreife am Grunewald-Gymnasium in Berlin. Danach begann er ein rechtswissenschaftliches Studium an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin.

Nach dem Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens im Jahre 1936 wurde Ulrich Klug wissenschaftlicher Assistent an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin. 1938 promovierte er zum Dr. jur. Sein Doktorvater war Karl Klee. Der Titel seiner Dissertation lautete: Die zentrale Bedeutung des Schutzgedankens für den Zweck der Strafe.

Kurz vor der Berufung Ulrich Klugs zum Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Justizministerium am 1. März 1971 verfasste dessen Amtsvorgänger, Ernst-Friedemann von Münchhausen der Jüngere im Auftrag des damaligen nordrhein-westfälischen Justizministers Josef Neuberger ein 21-seitiges Gutachten über Ulrich Klugs Dissertation.[1] In diesem Gutachten heißt es u. a., dass die Dissertation „in mehrfacher Hinsicht Gedanken“ enthalte, die „zum Teil typisch nationalsozialistisch sind, zum Teil aber als erkennbarer Versuch zu werten sind, das NS-Unrecht wissenschaftlich zu rechtfertigen“. Auch bekenne sich Ulrich Klug darin „unter mehrfacher ausdrücklicher Berufung auf Freisler zu einem den Bedürfnissen und Forderungen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates entsprechenden strafpolitischen Programm. Eine bequemere, wissenschaftliche Rechtfertigung seines Vorgehens gegen Juden, politische Gegner und ‚lebensunwerte‘ Zeitgenossen konnte sich der NS-Staat nicht wünschen“. Ulrich Klug habe „die dogmatische Grundlage auch für die Haft im Konzentrationslager“ geliefert. Das Fazit von Münchhausens Gutachten lautet: „Gerade solche Wegbereiter für seine Untaten suchte und brauchte der NS-Staat auf allen Lebensgebieten“.

Friedrich Schaffstein dagegen empfand mit Blick auf Ulrich Klugs Dissertation als „recht befremdend“ die darin angeblich enthaltene „kritiklose Wiedergabe demo-liberaler und marxistischer Argumente gegen die Sühneidee“.[2]

Gustav Radbruch schließlich lobte kurz nach deren Erscheinen Ulrich Klugs Dissertation. Es handele sich um „eine anregende Arbeit eines klaren und selbständigen Kopfes“, nach der „die Strafe ausschließlich der Sozialprävention diene“.[1] Der Verfasser mache „seinem Namen Ehre: seine Schrift ist in der Tat klug, sogar gescheit“.[2]

Von 1938 bis 1940 absolvierte Ulrich Klug das juristische Referendariat in Berlin, wo er im Jahre 1940 auch das zweite juristische Staatsexamen bestand. Ungefähr zu dieser Zeit heiratete er eine Frau, welche unter die sog. Nürnberger Rassegesetze fiel.[1]

Danach leistete er bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs Wehrdienst, und zwar im Range eines Oberleutnants.

Von 1945 bis 1948 war er beim Bayerischen Hilfswerk für die durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen in Garmisch-Partenkirchen als Syndikus tätig.

Im Anschluss daran arbeitete er als Syndikus für die Württembergische Landwirtschaftsbank in Mannheim.

1950 habilitierte er sich an der Universität Heidelberg mit einer Arbeit über Juristische Logik.

Von 1953 bis 1956 war er Direktor einer Commerzbank-Filiale in Karlsruhe.

1956 wurde er außerordentlicher Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Mainz.

Schließlich erhielt er 1960 einen Lehrstuhl als ordentlicher Professor für Strafrecht, Zivil- und Strafprozessrecht sowie für Rechtsphilosophie an der Universität zu Köln, welchen er, nur unterbrochen durch seine Tätigkeiten als nordrhein-westfälischer Staatssekretär und hamburgischer Justizsenator in den Jahren 1971–1977, bis zum Wintersemester 1981/1982 innehatte.

Wiederholt trat Ulrich Klug als Strafverteidiger in Erscheinung, z. B. 1962 in der „Spiegel-Affäre“. Ferner verteidigte den „Sozialanwalt“ Günter Weigand und den früheren Kölner AStA-Vorsitzenden Klaus Laepple.[2]

Von der spanischen Universität Córdoba wurde ihm 1965 der Ehrendoktortitel verliehen.

1972 wirkte er am Alternativentwurf eines Strafgesetzbuches mit und 1979 entwarf er ein Gegenkonzept für den von der Innenministerkonferenz vorgelegten Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder.[3] Er war Mitbegründer der Humanistischen Union und von 1979 bis 1983 ihr Bundesvorsitzender.[4] Außerdem war er Mitglied des PEN-Zentrums.

Politik

Ulrich Klug trat als 19-Jähriger, also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der sog. Machtergreifung, der NSDAP bei.[2]

1968 wurde er Mitglied der FDP und gehörte zum sozial- bzw. linksliberalen Flügel der Partei. Vom 1. März 1971 bis zum 29. April 1974 amtierte er als Staatssekretär im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Vom 30. April 1974 bis zu seinem Rücktritt am 23. Februar 1977 war er Senator der Justizbehörde in den von den Ersten Bürgermeistern Peter Schulz und Hans-Ulrich Klose geführten Senaten der Freien und Hansestadt Hamburg.[5][6] Grund für seinen Rücktritt vom Amt des hamburgischen Justizsenators war, dass er die Personalakte von Günter Schultz, einem Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht, an seinen Pressesprecher Wolfgang Schuchardt weitergegeben hatte, welcher deren Inhalt anschließend der Zeitschrift Stern zugänglich gemacht hatte.

Mitte November 1982 trat er wegen der Bonner Wende (d.h der Unterstützung Helmut Kohls als Bundeskanzler) aus der FDP aus.[7]

Von 1969 bis 1982 war er Mitglied des Beirats der Friedrich-Naumann-Stiftung.

Publikationen (Auswahl)

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c Klarer Kopf. In: Der Spiegel. 28. Februar 1971, abgerufen am 30. Januar 2024.
  2. a b c d Aus mehreren Ecken. In: Der Spiegel. 19. Juli 1970, abgerufen am 30. Januar 2024.
  3. Redaktionsbüro Harenberg: Knaurs Prominentenlexikon 1980. Die persönlichen Daten der Prominenz aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft. Mit über 400 Fotos. Droemer Knaur, München/Zürich 1979, ISBN 3-426-07604-7, Klug, Ulrich, S. 233.
  4. Nachruf Ulrich Klug. taz Archiv, 11. Mai 1993, abgerufen am 19. Januar 2023.
  5. Politisch so naiv. In: Der Spiegel. Nr. 1, 1977 (online).
  6. Endlich Bürger. In: Der Spiegel. Nr. 10, 1977 (online).
  7. Now or never. In: Der Spiegel. Nr. 47, 1982 (online).