Basisdaten (Stand ca. 1945) | |
---|---|
Bestandszeitraum: | 1818–1945 |
Land: | Freistaat Preußen |
Provinz: | Ostpreußen |
Regierungsbezirk: | Königsberg |
Sitz der Verwaltung: | Heilsberg |
Einwohner: | 55.057 (1939) |
Kfz-Kennzeichen: | IC 1953 vorgesehen: HBG |
Kreisgliederung: | 2 Städte 104 Gemeinden 1 Gutsbezirk |
Der Kreis Heilsberg war ein Landkreis in Ostpreußen und bestand als preußisch-deutscher Kreis in der Zeit von 1818 bis 1945. Der Kreis hatte auf Grund der Zugehörigkeit zum Ermland eine mehrheitlich katholische Bevölkerung, die Zentrumspartei gewann bei den Wahlen bis 1933 die absolute Mehrheit der Stimmen. Bereits von 1773 bis 1818 bestand im Ermland ein Kreis Heilsberg, der allerdings ein deutlich größeres Gebiet umfasste.
Das Gebiet des Kreises Heilsberg gehörte historisch zum Fürstbistum Ermland, das 1772 im Rahmen der ersten polnischen Teilung an das Königreich Preußen fiel. Nach der Einbindung in den preußischen Staat wurden im Ermland 1773 zunächst die beiden landrätlichen Kreise Braunsberg und Heilsberg eingerichtet, die beide der Kriegs- und Domänenkammer Königsberg zugeordnet wurden.[1] Der damalige Kreis Heilsberg hatte eine Fläche von ca. 2500 km² und umfasste die alten ermländischen Ämter Allenstein, Bischofsburg, Bischofstein, Heilsberg, Rößel, Seeburg sowie Wartenburg.[2][3][4]
Im Rahmen der preußischen Verwaltungsreformen ergab sich die Notwendigkeit einer umfassenden Kreisreform in ganz Ostpreußen, da die 1752 bzw. 1773 eingerichteten Kreise sich als unzweckmäßig und zu groß erwiesen hatten. Im Ermland wurde aus dem nördlichen Teil des alten Kreises Heilsberg und dem südlichen Teil des alten Kreises Braunsberg mit Wirkung vom 1. Februar 1818 ein neuer Kreis Heilsberg gebildet. Er umfasste zunächst die katholischen Kirchspiele Arnsdorf, Benern, Elditten, Glottau, Guttstadt, Heiligenthal, Heilsberg, Kalckstein, Kiwitten, Krekollen, Peterswalde bei Guttstadt, Queetz, Reichenberg, Reimerswalde, Roggenhausen, Schlit, Siegfriedswalde, Stolzhagen, Wernegitten, Wolfsdorf, Wormditt und Wuslack.[5] Sitz des Landratsamts war die Stadt Heilsberg. Am 1. April 1819 wurden die Kreisgrenzen noch einmal verändert. Das Kirchspiel Frauendorf aus dem Kreis Braunsberg kam zum Kreis Heilsberg und das Kirchspiel Wormditt wechselte aus dem Kreis Heilsberg in den Kreis Braunsberg.[6]
Der Kreis Heilsberg wurde dem Regierungsbezirk Königsberg zugeordnet, der 1808 aus der alten Kriegs- und Domänenkammer Königsberg hervorgegangen war.
1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr. Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Heilsberg am 1. April 1878 Bestandteil Ostpreußens. Das Landratsamt, das sich einige Zeit in Guttstadt befunden hatte, wurde am 1. Oktober 1896 wieder nach Heilsberg verlegt.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Heilsberg entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Von Januar bis März 1945 eroberte die Rote Armee das Kreisgebiet. Im Mai 1945 unterstellte sie es der Verwaltung der Volksrepublik Polen. In der Folgezeit wurde die eingesessene deutsche Bevölkerung des Kreisgebiets aus dem Kreisgebiet vertrieben und ab 1946 an ihrer Stelle systematisch Polen angesiedelt, die ihrerseits zu 43,7 Prozent Vertriebene aus Ostpolen waren.[7]
1999 wurde der heutige Powiat Lidzbarski (Heilsberger Kreis) mit veränderten Grenzen eingerichtet.
Jahr | Einwohner | Quelle |
---|---|---|
1800 | 64.416 | [8] |
1818 | 26.966 | [9] |
1846 | 43.611 | [10] |
1871 | 45.699 | [11] |
1890 | 53.537 | [12] |
1900 | 51.629 | [12] |
1910 | 51.912 | [12] |
1925 | 52.757 | [12] |
1933 | 53.672 | [12] |
1939 | 55.057 | [12] |
Im Deutschen Kaiserreich bildete der Kreis Heilsberg zusammen mit dem Kreis Braunsberg den Reichstagswahlkreis Königsberg 6. Dieser stark katholisch geprägte Wahlkreis wurde bei allen Reichstagswahlen zwischen 1871 und 1912 von Kandidaten der Deutschen Zentrumspartei bzw. katholisch-klerikalen Kandidaten gewonnen.[14]
Der Kreis Heilsberg gliederte sich Städte, Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigem Wegfall – Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Zum Ende seines Bestehens im Jahr 1945 umfasste der Kreis Heilsberg zwei Städte und 104 Landgemeinden:[12][6]
|
|
|
|
Daneben bestand noch der unbewohnte Forstgutsbezirk Wichertshof.
Nach dem Ersten Weltkrieg entfiel bei den drei Gemeinden Königlich Albrechtsdorf, Königlich Queetz und Königlich Schwenkitten der Zusatz Königlich.[6]