Der Begriff Schutzwaffe oder passive Waffe bezeichnet diejenigen Teile der Ausrüstung einer Person, die nicht zum Angriff, sondern zum Schutz des Trägers gegen Waffenanwendung bestimmt sind.
Die Entwicklung von Schutzwaffen war und ist an den verfügbaren Angriffswaffen orientiert. Frühe Schutzwaffen waren Schilde, Helme und Rüstungen.[1] Durch die Einführung von Schusswaffen wurden angepasste Schutzwaffen wie Stahlhelme und beschusshemmende Westen entwickelt. Sonderschutzfahrzeuge und andere gepanzerte Fahrzeuge zählen ebenfalls zu den Schutzwaffen.[2] Hauptentwicklungsziel für Schutzwaffen ist ein den Bedrohungen angepasster Schutz[3] und praktische Anwendbarkeit.
In der Bundesrepublik Deutschland verbietet § 17aVersammlungsgesetz das Mitführen als Schutzwaffe geeigneter Gegenstände zu einer Versammlung unter freiem Himmel (Kundgebung/Demonstration), sofern sie den Umständen nach dazu bestimmt sind, den Träger vor Zugriffen durch die Behörden zu schützen. Ausgenommen sind ausdrücklich Gottesdienste und Brauchtumsveranstaltungen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 17a Versammlungsgesetze beläuft sich auf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Nicht verboten sind passive Waffen also, wenn sie den Umständen nach nicht dazu bestimmt sind, einen Zugriff durch beispielsweise die Polizei zu verhindern.
Problematisch stellt sich an der Definition die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „als Schutzwaffe geeignet“ dar. Unter Schutzwaffen im technischen Sinne (§§ 17a Abs. 1, 27 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 VersammlG) sind ausschließlich Gegenstände zu verstehen, die nach ihrer Zweckbestimmung, ihren Konstruktionsmerkmalen oder ihren besonderen Eigenschaften von vornherein dazu bestimmt sind, dem Schutz des Körpers zur Verteidigung gegen Angriffe bei kämpferischen Auseinandersetzungen zu dienen. Hierzu gehören vornehmlich Schutzschilde, Panzerungen sowie Schutzwaffen aus dem polizeilichen oder militärischen Bereich (Helme, Schutz- oder Gasmasken usw.) oder aus dem Bereich von Kampfsportarten.[4]
Ferner könnten unter anderem zu passiven Waffen gezählt werden:
Wendelin Boeheim: Handbuch der Waffenkunde. Das Waffenwesen in seiner historischen Entwickelung vom Beginn des Mittelalters bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. E. A. Seemann, Leipzig 1890, ISBN 3-8262-0212-0 (Textarchiv – Internet Archive – Erstauflage bis 2016 mehrfach nachgedruckt).
August Demmin: Die Kriegswaffen in ihren geschichtlichen Entwicklungen : Eine Enzyklopädie der Waffenkunde. Mit über 4500 Abbildungen von Waffen und Ausrüstungen sowie über 650 Marken von Waffenschmieden. Nachdruck der 3. Auflage, hier 4. Auflage, P.Friesenhain, Leipzig 1893. Severus-Verlag, Hamburg 2015, ISBN 978-3-95801-135-9 ([archive.org ]).
David Harding (Hrsg.): Waffenenzyklopädie. 7000 Jahre Waffengeschichte. 1. Auflage. Motorbuchverlag, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-613-02894-4 (englisch: Weapons : an international encyclopedia from 5000 B.C. to 2000 A.D. 1990. Übersetzt von Herbert Jäger, Martin Benz).
George Cameron Stone: A glossary of the construction, decoration, and use of arms and armor in all countries and in all times together with some closely related subjects. Dover Publications, Mineola NY 1999, ISBN 0-486-40726-8 (englisch).
↑Denise Peikert: Erstes Blockupy-Strafverfahren: Prozess um eine Baseballkappe. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 10. April 2014, ISSN0174-4909 (faz.net [abgerufen am 14. September 2016]).
↑Hanning Voigts: Blockupy-Prozess: Blockupy-Aktivist freigesprochen. In: fr-online.de. 30. April 2014 (fr.de [abgerufen am 14. September 2016]).
↑Hanning Voigts: Blockupy in Frankfurt: Geldstrafe für eine Plastikfolie. In: fr-online.de. 5. August 2016 (fr.de [abgerufen am 14. September 2016]).