Der Cottbusische Kreis, auch Cottbuser Kreis bzw. Herrschaften Cottbus und Peitz oder Weichbild Cottbus und Peitz war ein markbrandenburgischer Kreis in der Niederlausitz, dessen Anfänge auf die Erwerbung der Herrschaften Cottbus und Peitz Mitte des 15. Jahrhunderts zurückgehen. Die Bezeichnung Cottbusischer Kreis (oder ähnliche Schreibweisen) kam erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts auf. Der Kreis wurde Ende Oktober 1806 von französischen Truppen besetzt und musste 1807 im Rahmen des Tilsiter Friedens an das Königreich Sachsen abgetreten werden. Im August 1813 wurde der Kreis wieder von preußischen Truppen besetzt und im September 1813 in die preußischen Verwaltungsstrukturen eingegliedert. Völkerrechtlich kam der Cottbusische Kreis allerdings erst nach dem Wiener Kongress am 25. Mai 1815 wieder an Preußen zurück. In der Kreisreform von 1816 wurden die Exklaven des Cottbusischen Kreises anderen Kreisen zugewiesen, die Enklaven benachbarter Kreise kamen dafür an den Kreis Cottbus. Das Gebiet des Cottbusischen Kreises gehört heute zum größten Teil zum Landkreis Spree-Neiße und der kreisfreien Stadt Cottbus. Kleinere Teile gehören heute auch zum Landkreis Oberspreewald-Lausitz und zum Landkreis Dahme-Spreewald. Das frühere Germersdorf (heute Jaromirowice) östlich der Neiße gehört heute zur Landgemeinde Gubin (Woiwodschaft Lebus, Polen).

Geographische Lage

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Der zur Mark Brandenburg gehörende Cottbusische Kreis lag fast zentral in der Niederlausitz umgeben von den sächsischen Kreisen Lübben (im Norden, auch Krumspreeischer Kreis genannt), Guben (im Osten), Luckau und Calau (im Westen) sowie Spremberg (im Süden) der Niederlausitz. In der Zeit des brandenburgischen Teilfürstentums Brandenburg-Küstrin (1535–1571) gehörte der Cottbusische Kreis zu letzterem und wurde daher ab dieser Zeit zum Landesteil Neumark gerechnet.

Exklaven des Cottbusischen Kreises waren Wolkenberg, Stradow und Jessen (im Sprembergischen Kreis), Straußdorf, Laasow und Ranzow, Gahlen, Bischdorf, Tornow und Schlabendorf (im Calauischen Kreis) und Germersdorf, Groß Breesen und Kerkwitz (im Gubenischen Kreis). Einige Gemeinden war nicht in Vollbesitz der brandenburgischen Markgrafen; hier hatten auch die sächsischen Kurfürsten Besitz und/oder Rechte.

Sächsische Enklaven im Cottbusischen Kreis waren Koschendorf, Oelsnig, Groß Gaglow, Klein Gaglow und Kiekebusch, Limberg, Gulben, und ein Teilbesitz in Werben.

Geschichte

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Der Cottbusische Kreis bildete sich im Verlauf des 18. Jahrhunderts aus den Herrschaften Cottbus und Peitz heraus bzw. wurde die Bezeichnung Cottbusischer Kreis für die beiden Herrschaften üblich. Allerdings war bis um 1800 auch die alte Bezeichnung Herrschaften Cottbus und Peitz durchaus noch in Gebrauch, zum Beispiel verwendete Bratring (1809) noch diese Bezeichnung.[1]

Wann genau die Bezeichnung Cottbusischer Kreis, Kottbusischer Kreis, auch Kottbuser Kreis und Kottbusser Kreis, Cottbusischer Kreis, entstanden ist, bzw. zum ersten Mal benutzt wurde, ist bisher nicht genau recherchiert (Houwald).[2] Sie taucht auf jeden Fall bereits in der 1748 erschienenen Geographische(n) Beschreibung der Marggraffschaft Nieder-Lausitz als Cotbusische(r) Kreis auf.[3] Auch im Adreßkalender von 1756 wird der Begriff Cottbusischer Creis bereits verwendet (S. 97), aber auch Weichbild Cottbus (S. 102). Damals war Julius Ulrich von Buggenhagen auf Papitz und Ruben Landrat.[4] 1791 wird der Kreis als der cotbusische Kreis oder das Weichbild Cotbus und Peitz bezeichnet.[5]

Herrschaft Cottbus und die Herrschaft Peitz

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Die Herrschaft Cottbus kam in zwei Teilen an die brandenburgischen Kurfürsten. Schon 1443 hatte sich Reinhard von Cottbus mit seiner Hälfte der Herrschaft Cottbus unter den Schutz des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich II. begeben. Am 18. Juli 1445 verkaufte er seinen Anteil um 5500 Schock Groschen an Brandenburg. 1452 gewährte Luther von Cottbus, der Besitzer der anderen Hälfte der Herrschaft Cottbus dem brandenburgischen Markgrafen und Kurfürsten Friedrich II. ein Vorkaufsrecht im Falle, dass er seinen Anteil der Herrschaft Cottbus verkaufen sollte. Nach dem Tod von Luther von Cottbus fiel am 4. Juli 1455 auch die andere Hälfte der Herrschaft Cottbus an den brandenburgischen Markgrafen und Kurfürsten.

Die Herrschaft Peitz hatte im 14. und Anfang des 15. Jahrhunderts zahlreiche rasch wechselnde Besitzer. 1442 übertrug Heinrich Schenk von Landsberg seine Ansprüche auf die Herrschaft Peitz an den brandenburgischen Markgrafen und Kurfürsten Friedrich II., der 1448 die Herrschaft Peitz von den Herren von Waldow für 6000 rheinische Gulden kaufen konnte, und Reinhard von Cottbus auf Lebenszeit überließ. Nach dem Tod von Reinhard von Cottbus fiel Peitz wieder an Brandenburg. Es wurde fortan als Amt betrachtet (Amt Peitz). 1462 wurde der brandenburgische Kurfürst vom böhmischen König mit den Herrschaften Cottbus, Peitz, Teupitz, Bärwalde und Groß-Lübbenau belehnt. Er erhielt außerdem die Anwartschaft auf die Herrschaften Beeskow und Storkow. 1490 fiel dem brandenburgischen Kurfürsten noch die niederlausitzische Herrschaft Zossen zu.

Die Herrschaften Cottbus und Peitz (wie auch die anderen niederlausitzischen Herrschaften) blieben jedoch bis 1742 ein Lehen der böhmischen Krone. Erst mit dem Vorfrieden von Breslau und dem Frieden von Berlin wurde die böhmische Oberlehensherrschaft aufgehoben.

Der Cottbusische Kreis während der Napoleonischen Kriege

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Im Vierten Koalitionskrieg verlor die Preußische Armee am 14. Oktober 1806 die Schlachten bei Jena und Auerstedt. Der Cottbusische Kreis wurde noch im Oktober 1806 von Napoleonischen Truppen besetzt. Spätestens bis zum November 1806 hatte sich eine französische Militärkommandantur etabliert. Am 11. Dezember 1806 unterzeichnete Sachsen den Frieden von Posen, in dem der Anschluss des Cottbusischen Kreises an Sachsen als Ausgleich für sächsische Gebietsverluste an das neue Königreich Westphalen beschlossen wurde.

Im Frieden von Tilsit vom 7./9. Juli 1807 musste Preußen neben anderen Gebieten den Cottbusischen Kreis an Sachsen abtreten.[6] Die formelle Übergabe des Cottbusischen Kreises an Sachsen fand am 20. September 1807 in Berlin statt.[7] Anstelle der Neumärkischen Kriegs- und Domänenkammer trat nun die Oberamtsregierung in Lübbenau als höhere Verwaltungsbehörde. Die Verwaltungsstrukturen blieb aber bestehen, die bisherigen Beamten behielten ihre Posten.

Die Wiedereingliederung des Cottbusischen Kreises in den preußischen Staat während und nach den Befreiungskriegen vollzog sich in mehreren Etappen. Im März 1813 besetzten preußische Truppen erstmals wieder das Gebiet des Cottbusischen Kreises. So ließen die preußischen Generale Blücher und Scharnhorst die Einwohner von Cottbus bereits am 22. März 1813 wieder dem preußischen König huldigen, was jedoch völkerrechtlich ohne Belang war.[8]

Nach der Schlacht bei Bautzen (20./21. Mai 1813) und dem Waffenstillstand vom 4. Juni 1813 konnte Sachsen den Cottbusischen Kreis für knapp drei Monate erneut in Besitz nehmen. Der Landrat des Cottbusischen Kreises Friedrich Wilhelm von Normann wurde wegen Hochverrats (für die Huldigung an den preußischen König) in der Festung Königstein als Staatsgefangener inhaftiert.[9] Nach dem Abzug der sächsischen Truppen Anfang August, die sich am Vormarsch auf Berlin beteiligten, konnte eine Abteilung preußischer Ulanen am 22. August 1813 Cottbus erneut besetzen, und den Kreis wieder endgültig für Preußen gewinnen.[10] Durch eine Verfügung der Regierung in Potsdam wurde Cottbus am 19. September 1813 wieder der preußischen Verwaltung unterstellt. Völkerrechtlich hatte dies aber noch keine Rechtsverbindlichkeit. Dafür kommen zwei Daten in Betracht.

In Zusatzartikeln zum Pariser Frieden von 30./31. Mai 1814 wurden eine ganze Reihe von Friedensverträgen, die Napoleon diktiert hatte, wieder aufgehoben, darunter auch der Frieden von Tilsit. Da die beiden Vertragsparteien des Frieden von Tilsit, Preußen und Frankreich diesen Vertrag unterzeichneten, könnte man schon dieses Datum als völkerrechtsverbindliche Rückkehr des Cottbusischen Kreis an Preußen in Betracht ziehen.[11] Da jedoch die dritte beteiligte Partei, nämlich das Königreich Sachsen den Frieden von Paris nicht unterzeichnete, haben die meisten Historiker berechtigte Zweifel zur Rechtsverbindlichkeit. In den neueren Arbeiten wird daher meist der 25. Mai 1815 angenommen, an dem die Bestimmungen des Wiener Kongresses in Kraft traten und die Niederlausitz (einschließlich des Cottbusischen Kreises) völkerrechtlich an Preußen fiel.

Zugehörige Orte

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Die Zusammenstellung erfolgt nach Friedrich Wilhelm August Bratring 1809, der den Zustand von 1806 beschreibt. Die Namen der Orte sind in die heutige Schreibweise gebracht.

Im Cottbusischen Kreis gab es drei landesherrliche Ämter, Amt Cottbus, Amt Peitz und das Amt Sielow, wobei letzteres in Personalunion mit dem Amt Cottbus verwaltet wurde.

Landeshauptmänner, Landesälteste, Kriegskommissare und Landräte

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Die herrschaftlichen Aufgaben nahm zunächst der Landeshauptmann wahr, der vor allem die Gerichtsbarkeit unter sich hatte. 1633 wurde ein Kriegskommissar eingesetzt, dessen Aufgaben 1642 von vier von den Landständen gewählten Landesältesten übernommen wurde. Daneben gab es noch einen von den Landständen gewählten Landesdirektor, der 1702 den Titel Landrat erhielt. Die Vertreter des Cottbusischen Kreises sind bisher nur unvollständig ermittelt.

Landeshauptmänner

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Landesdirektor

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Landräte

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Bratring, Neumark Brandenburg, Anhang, S. 346.
  2. Houwald, Rittergüter, Bd. 7 Kottbus, S. 9.
  3. Geographische Beschreibung der Marggraffschaft Nieder=Lausitz und der angräntzenden Oerter in Schlesien. 68 S., o. O., 1748 Online bei Google Books (S. 66)
  4. Adres-Calender Der sämtlichen Königl. Preußis. Lande und Provintzien (Ausser den Residentzien Berlin,) und der darinnen befindlichen hohen und niederen Collegien, Instantien und Expeditionen, auch haben dabey gebrauchten Bedienten, ingleichen der Magisträte, Prediger, Universitäten etc. Auch Anführung des Orts und der Zeit ihrer Versammlung, Nebst einem zweyfachen Register, sowohl der Collegien, als der darinn befindlichen Bedienten. Auf das Schalt-Jahr MDCCLVI (1756). 303 S., Königlich-Preußische Akademie der Wissenschaften, Berlin, 1756 Online bei Sächsische Landesbibliothek Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (S. 97,103).
  5. Anton Friedrich Büsching: Erdbeschreibung: Achter Theil, der den ober-sächsischen Kreis enthält. 7. stark verbesserte und vermehrte Ausgabe, Carl Ernst Bohn, Hamburg, 1791.Online bei Google Books (S. 588)
  6. Der Friede von Tilsit zwischen Frankreich, Rußland und Preussen geschlossen den 7ten und 9ten Julius 1807. Verlag des Geographischen Instituts, Weimar, 1807 Online bei Google Books
  7. Müller, Peitzer Eisenhüttenwerk, S. 257.
  8. Carl Nicolai, Johann Christian Ludwig Niemeyer, Johann Friedrich Krueger: Lebensbeschreibungen beruehmter und merkwuerdiger Personen unserer Zeit, Band 5. 548 S., Gottfried Baffe, Quedlinburg & Leipzig, 1823 Online bei Google Books (S. 307)
  9. Gegen die auf der Festung Königstein detinierten Staatsgefangenen, Herrn Landrat von Normann aus Cottbus und Konsorten, allerhöchst anbefohlene Untersuchung wegen Teilnahme an der Insurrektion im Cottbusser Kreis. 1813
  10. Müller, Peitzer Eisenhüttenwerk, S. 261.
  11. Johann Samuel Klüber: Völkerrechtliche Beweise für die fortwährende Gültigkeit des westphälischen oder allgemeinen Religions-Friedens, wie er als erster Grund-Vertrag von Europa und charta magna in teutschen Staaten, bekannt ist, Erlangen 1841 Online bei Google Books
  12. Eickstedt, Landbuch. S. 96–99 Online bei Google Books
  13. a b Adres-Calender, der sämtlichen Königl. Preuß. Lande und Provinzien : ausser den Residenzien Berlin, dem Königreiche Preussen und dem souverainen Herzogthume Schlesien ; der darinnen befindlichen hohen und niedern Collegien, Instanzien und Expeditionen, ingleichen der königl. Bediente, Magisträte, Universitäten, Prediger ... auf das Schalt-Jahr MDCCLII (= 1752). 226 S. und zwei nicht paginierte Register, Königlich-Preußische Akademie der Wissenschaften, Berlin, 1752 online bei Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, S. 88, 95.
  14. Houwald, Rittergüter, Bd. 4/1 Calau, S. 135.
  15. Houwald, Rittergüter, Bd. 7 Kottbus, S. 36.
  16. George Adalbert von Mülverstedt, Hrsg.: Sammlung von Ehestiftungen und Leibgedingsbriefen ritterschaftlicher Geschlechter der Provinzen Sachsen, Brandenburg, Pommern und Preußen. 360 S., Magdeburg 1863 Online bei Google Books (S. 331)
  17. a b Straubel, Biographisches Handbuch, Bd. 1, S. 154 Vorschau bei Google Books
  18. Adres-Calender der sämtlichen Königl. Preuß. Lande und Provintzien, ausser den Residentzien Berlin und dem Königreiche Preußen der darinnen befindlichen hohen und niedern Collegien, Instantzien und Expeditionen, ingleichen der Magisträte, Prediger, Universitäten etc. auf das Jahr MDCCLXVII (1767). 414 S., Königlich-Preußische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Online bei Sächsische Landesbibliothek Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (S. 61)
  19. Handbuch über den königlich preussischen Hof und Staat für das Jahr 1796. 330 S., Berlin, George Decker, 1796 Bayerische Staatsbibliothek digital (S. 56)
  20. Houwald, Rittergüter, Bd. 7 Kottbus, S. 328.
  21. Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Frankfurt an der Oder, Amtsblatt No.12 vom 20. März 1816, S. 107. Online bei Google Books