Der Stolpirische Kreis, auch Stolpirscher Kreis und Stolpischer Kreis genannt, war ein markbrandenburgischer Kreis in der Uckermark, der sich im Verlauf des 16. Jahrhunderts herausbildete und bis 1816 Bestand hatte. Er ging in der damaligen Kreisreform und Neuordnung der Uckermark im Wesentlichen im Kreis Angermünde auf. Der nördlichste Teil kam zum Kreis Prenzlau. Kleinere Teile liegen heute im Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Stolpirische Kreis in der Uckermark darf nicht mit dem Kreis Stolp (auch Stolper Kreis genannt) in Hinterpommern verwechselt werden.

Geographische Lage

Der Stolpirische Kreis bestand aus drei Teilen. Zwei Teile erstreckten sich im Wesentlichen entlang eines Gebietsstreifens westlich der Oder von der Finow und nördlich Eberswalde, einschließlich Joachimsthal, Greiffenberg und Brüssow bis nach Löcknitz. Dieser Streifen war durch einen schmalen Streifen von Orten des Uckermärkischen Kreises in Höhe von Gramzow, das zum Uckermärkischen Kreis gehörte, unterbrochen. Östlich dieses Gebietsstreifens (nördlich von Gartz), aber noch westlich der Oder lag eine kleine Exklave, die nur aus dem Dorf Tantow bestand. Andere Orte gehörten zur Hälfte zu Pommern und zur Hälfte zum Stolpirischen Kreis.

Geschichte

Bereits 1230 hatten die Pommern-Herzöge Barnim I. und Wartislaw III. (nach der Märkischen Fürstenchronik) auf Teltow und Barnim verzichtet und die südliche Uckermark bis zur Welse an die brandenburgischen Markgrafen verkauft. Dieses Gebiet wurde zumindest bis 1375 aber zum Barnim gerechnet. Das eigentliche Uckerland nördlich der Welse kam erst 1250 durch den Vertrag von Landin in den Besitz der brandenburgischen Markgrafen Johann I. und Otto III. Bis zum Ende des 12. Jahrhunderts bildeten das Herzogtum Pommern und das Bistum Cammin eine Einheit. Nach dem Übergang des Uckerlandes an die Mark Brandenburg konnte das Bistum Cammin seinen Anspruch bzw. seine Zuständigkeit auf die Uckermark aber bis zur Reformation behaupten. 1354 musste der brandenburgische Markgraf Ludwig der Brandenburger große Teile der östlichen Uckermark, die terra Stolpe, an die pommerischen Herzöge Otto I. und seinen Sohn Barnim III. abtreten. Das Gebiet verblieb für die nächsten 120 Jahre bei Pommern. Erst den brandenburgischen Kurfürsten Friedrich II. und ab 1470 Albrecht Achilles gelang es im Stettiner Erbfolgekrieg, das 1354 verlorene Gebiet und einige kleinere Gebiete darüber hinaus zu besetzen. Im Frieden von Prenzlau musste Herzog Erich II. von Pommern 1472 nicht nur die terra Stolpe abtreten, sondern auch die Lehenshoheit der brandenburgischen Kurfürsten über ganz Pommern anerkennen. 1479 musste auch sein Sohn und Nachfolger Bogislaw X. die Lehenshoheit der Brandenburger Kurfürsten akzeptieren. Infolge dieser 120 Jahre währenden Teilung der Uckermark zwischen der Mark Brandenburg und Pommern bildeten sich zwei Kreise in der Uckermark heraus, der Uckermärkische Kreis und aus der terra Stolpe der Stolpirische Kreis.

Der Stolpirische Kreis verlor aber im Verlauf des 17. und 18. Jahrhunderts immer mehr an Bedeutung bzw. an Eigenständigkeit, und die Uckermark wurde als Einheit aufgefasst. Bratring (1805) handelte deshalb die Städte und Orte der beiden Kreise unter der gemeinsamen Überschrift „Die Ukermark“ ab. Er vermerkte aber noch jeweils hinter den Kurzbeschreibungen der Orte, zu welchem der beiden Kreise sie ursprünglich gehörten.

Zugehörige Orte

Die Zusammenstellung der zum Stolpirischen Kreis zugehörigen Orte folgt der Arbeit von Bratring (1805):

Städte und Flecken

Ortschaften und Einzelhäuser

Das von Bratring aufgeführte Schönwerder lag nicht im Stolpirischen Kreis (nach dem Historischen Atlas).

In der umfassenden Kreisreform von 1816/17 wurde die Uckermark i. w. S. (inklusive des Stolpirischen Kreises) in drei neue Kreise aufgeteilt: Prenzlau (1817: Prenzlowscher Kreis), Templin (1817: Templinscher Kreis) und Angermünde (1817: Angermündescher Kreis).

Der überwiegende Teil des ehemaligen Stolpirischen Kreises gehört heute zum Land Brandenburg. Lediglich einige Orte im nördlichen Teil gehören zum Landkreis Vorpommern-Greifswald im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die zentralen Teile, und damit der größte Teil des ehemaligen Stolpirischen Kreises, gehören heute zum Landkreis Uckermark, die südlichen Teile liegen im Landkreis Barnim. Hohensaaten gehört zum Landkreis Märkisch-Oderland.

Hauptmann

Landräte

Landreiter

Literatur

Einzelnachweise

  1. Eickstedt, Landbuch. S. 35 Online bei Google Books
  2. Straubel, Biographisches Handbuch, Bd. 1, S. 437, Vorschau bei Google Books
  3. a b Straubel, Biographisches Handbuch, Bd. 1, S. 239.
  4. Straubel, Biographisches Handbuch, Bd. 1, S. 378.
  5. a b Adres-Calender Der sämtlichen Königl. Preußis. Lande und Provintzien (Ausser den Residentzien Berlin,) und der darinnen befindlichen hohen und niederen Collegien, Instantien und Expeditionen, auch haben dabey gebrauchten Bedienten, ingleichen der Magisträte, Prediger, Universitäten etc. Auch Anführung des Orts und der Zeit ihrer Versammlung, Nebst einem zweyfachen Register, sowohl der Collegien, als der darinn befindlichen Bedienten. Auf das Schalt-Jahr MDCCLVI (1756). 303 S., Königlich-Preußische Akademie der Wissenschaften, Berlin, 1756 (S.116, 117)
  6. Adres-Calender der sämtlichen Königl. Preuß. Lande und Provinzien, ausser den Residenzien Berlin und dem Königreiche Preussen der darinnen befindlichen hohen und niedern Collegien, Instantzien und Expeditionen, ingleichen Königl. Bediente, Magisträte, Prediger, Universitäten etc. auf das Jahr MDCCLXX (1770). 523 S., Königlich-Preußische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Online bei Sächsische Landesbibliothek Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (S. 58)
  7. a b Straubel, Biographisches Handbuch, Bd. 1, S. 17, Vorschau bei Google Books
  8. Straubel, Biographisches Handbuch, Bd. 2, S. 1110, Vorschau bei Google Books
  9. Arnim, Das Geschlecht von Arnim. Chronik, S. 355/56.
  10. Straubel, Biographisches Handbuch, Bd. 2, S. 1112, Vorschau bei Google Books
  11. a b c d e f g Johannes Schultze, Wilhelm Berges (Vorwort): Der Landreiter in der Uckermark. Forschungen zur brandenburgischen und preussischen Geschichte: Ausgewählte Aufsätze. S. 209–213, Walter de Gruyter & Co, Berlin, 1964, S. 209.
  12. Adres-Calender,der sämtlichen Königl. Preuß. Lande und Provinzien, auser den Residenzien Berlin, dem Königreiche Preussen und dem Souverainen Herzogthume Schlesien; der darinnen befindlichen hohen und niedern Collegien, Instanzien und Expeditionen, ingleichen der Königl. Bediente, Magisträte, Universitäten, Prediger etc. auf das Jahr MDCCLXXV (1775). 582 S., Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin, 1775. Online bei Sächsische Landesbibliothek Staats- und Universitätsbibliothek Dresden S.55 (Landreiter)
  13. Adress-Kalender der Königlich-Preußischen Residenz-Städte Berlin und Potsdam, besonders der daselbst befindlichen hohen und niederen Collegien, Instanzien und Expeditionen, auf das Jahr 1803. Johann Friedrich, Unger, Berlin 1803. Online bei Google Books (S. 158)