Der Luckenwaldesche Kreis, auch Luckenwaldischer Kreis war eine Verwaltungseinheit des Erzstifts Magdeburg, ab 1648 Herzogtum Magdeburg, die als Exklave zwischen der Mark Brandenburg und dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg lag. Er wurde 1773 im Tausch mit dem Ziesarschen Kreis zur Kurmark gelegt, der Ziesarsche Kreis wurde dagegen vom Zaucheschen Kreis der Kurmark abgetrennt und zum Herzogtum Magdeburg gelegt. Der Luckenwaldesche Kreis wurde 1816/1817 mit den bis 1815 sächsischen Ämtern Jüterbog und Dahme zum Jüterbog-Luckenwaldeschen Kreis, später Kreis Jüterbog-Luckenwalde genannt, zusammengelegt.
Der Luckenwaldesche Kreis entstand zum Hauptteil aus den Besitzungen des Klosters Zinna. Als dieses Kloster 1553 aufgelöst wurde, fiel der Luckenwalder Besitz, insbesondere das neu gegründete Amt Zinna,[1] welches später auch die Rechtssprechung über die Stadt Luckenwalde erhielt,[2] an das Erzstift Magdeburg, dessen Fürstbischof aus dem Haus Hohenzollern stammte, zu dieser Zeit konkret Sigismund von Brandenburg. Der Luckenwaldesche Kreis bildete von da an eine Exklave Magdeburgs zwischen den Kurfürstentümern Brandenburg und Sachsen. 1680 kam der Kreis zusammen mit dem gesamten Herzogtum Magdeburg endgültig an Brandenburg.
Als König Friedrich im Jahre 1772 die Musterung seiner Truppen in Pietzpuhl vornahm, bemerkte er, dass der größte Teil des Zauchischen Kreises der Kurmark näher an Magdeburg lag als an Berlin, und umgekehrt, dass der zum Herzogtum Magdeburg gehörende, aber schon seit 1730 unter der Verwaltung der Kriegs- und Domänenkammer stehende Luckenwaldesche Kreis als Exklave von der Mittelmark halb umgeben war. Er beschloss daher, die westlichen Teile des Zauchischen Kreis zum Herzogtum Magdeburg zu legen, den Luckenwaldeschen Kreis dagegen zur Kurmark. Der Unmittelbare Königliche Befehl an das Justiz- und geistliche Department lautete:
„Demnach Se Königl. Majestät in Preussen, unser allergnedigster Herr, allerhöchst selbst bemerket haben, daß verschiedene Districte, Ortschaften und Gegenden der Churmark, besonders des dazu gehörenden Zauchischen Kreises, nahe bey der Stadt Magdeburg und in dem dortigen Herzogthum belegen; von hier aus aber zu weit entfernt sind, als daß darauf die gehörige Aufsicht gehalten werden könne, woraus denn nichts als Inconveniezien, Verzögerungen und Nachtheil im Dienst bisher entstanden. So haben höchstgedachte Se. Königl. Majestät bey diesen Umständen, und da der Luckenwaldische Kreis ebenso weit von Magdeburg ab, und der Churmark näher belegen ist, in Gnaden resolviret, daß um allen Irrungen fürs künfige abzuhelfen, und damit alles mit mehr Aufsicht und promtitude tractiret werden möge, vorgedachter Luckenwaldischer Kreis von Trinitatis künftigen Jahres an zur Churmark, und dagegen der Theil des Zauchischen Kreises, welcher jenseits der sogenannten Bache bey dem sächsischen Dorf Briesen inclusive Gröningen und Wollin bis an die Buckau liegt, und worinn die in anliegender Specification sub A benannte Oerter befindlich sind, zum Herzogthum Magdeburg verleget, und also diese Districte in Landes- und Hoheitssachen von den resp. Landes-Collegiis der Provinzien, wozu selbige geleget worden, respiciret werden sollen. Und befehlen daher Allerhöchst dieselben Dero Justiz- und geistlichem Departement hiermit in Gnaden, hiernach an die Justiz-Collegia und Consistoria das nöthige zu veranlassen, jedoch aber denenselbigen dabey aufzugeben, in den Erkenntnissen sich nach den in jeder Provinz hergebrachten Rechten zu achten. Potsdam, den 8. Sept. 1772 Friederich.“
Der Gebietsaustausch trat zu Trinitatis (= 6. Juni) 1773 in Kraft.
Nachdem auf dem Wiener Kongress 1815 große Teile von Sachsen zu Preußen gekommen waren, wurde 1816/7 der Landkreis Jüterbog-Luckenwalde gegründet. Der Luckenwaldesche Kreis ging in dem neuen Landkreis auf. Hinzu kamen die früheren sächsischen Ämter Jüterbog und Dahme, die Herrschaft Baruth sowie etliche Exklaven anderer ehemals sächsischer Ämter.